Drucksache Nr. 2547/2010:
Beschluss des Masterplanes Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) für die Landeshauptstadt Hannover;

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2547/2010
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss des Masterplanes Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) für die Landeshauptstadt Hannover;

Antrag,

den Masterplan Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) für die Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Masterplan Mobilität richtet sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen und geht zugleich in besonderer Weise bei den Handlungsschwerpunkten auf Gender-Aspekte ein. Damit wird den besonderen Bedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen bei der Verkehrsentwicklungsplanung Rechnung getragen.

Kostentabelle

Der Masterplan Mobilität ist konzeptionelle Grundlage für die Verkehrsentwicklung für den Planungszeitraum bis 2025. Unmittelbare Folgekosten werden durch ihn nicht ausgelöst. Über konkrete, auf ihm aufbauende Maßnahmen ist gesondert zu entscheiden. Die Kosten dieser Maßnahmen werden in separaten Drucksachen dargestellt und unterliegen dem Finanzierungsvorbehalt.

Begründung des Antrages:

Die planerischen Rahmenbedingungen, Problemlagen und Zielsetzungen haben sich gegenüber dem aus den Jahren 1990 bis 1995 vorliegenden verwaltungsintern erstellten Verkehrsentwicklungsplan für die Landeshauptstadt Hannover zumindest teilweise deutlich verändert. Dies hatte die Verwaltung zum Anlass genommen, eine Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes voranzutreiben. Mit dem politischen Antrag, ein Leitbild Radverkehr zu erarbeiten (DS 1773/2008) wurde die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zusätzlich untermauert.

Stellung des Masterplanes Mobilität

Die Landeshauptstadt Hannover hat in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit einer Verkehrspolitik gemacht, die gute Angebote für alle Verkehrsarten anbietet. Die Möglichkeit, unter gleichwertigen und gleichartig angelegten Verkehrsmitteln wählen zu können, ist dem Umweltschutz förderlich und entlastet den Verkehrsbereich. Mit dem Masterplan Mobilität 2025 soll dieser strategische Grundgedanke der Wahlfreiheit der Verkehrsmittel fortgeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich auch hierdurch der Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes verändern wird.

Der Masterplan Mobilität 2025 ist ein verkehrsartenübergreifender Gesamtplan, der alle für die Mobilität relevanten Bereiche (vgl. Handlungskonzept) umfasst. Er beschreibt die strategischen Ziele der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Hannover für die nächsten 15 Jahre und benennt deren Handlungsschwerpunkte.

Das Planungsleitbild nimmt im Masterplan Mobilität 2025 eine zentrale Position ein. Es formuliert die grundsätzlichen Ziele der Planung als ökologische, soziale und ökonomische Anforderungen an das Verkehrsgeschehen und die Verkehrssysteme. Das Planungsleitbild des Masterplans Mobilität 2025 wurde in der begleitenden Arbeitsgruppe und im Mobilitätsforum erarbeitet. Als strategisches Oberziel wurde formuliert: Die Verkehrsentwicklungsplanung dient der nachhaltigen Stärkung und Entwicklung des Landeshauptstadt Hannover als zentraler, überregional bedeutsamer Wirtschafts-, Wohn - und Kulturstandort.

Der Masterplan Mobilität 2025 ist unmittelbar mit den Planungen zur Flächennutzung, zur Lärmminderung und zur Luftreinhaltung sowie städtischen Konzepten und Programmen, z.B. dem Einzelhandelskonzept, verbunden. Für die städtebaulichen Planungen, die mit dem Prozess Hannover City2020+ angestoßen wurden, wird der verkehrliche Rahmen beschrieben. Der gesamtstädtische Masterplan Mobilität 2025 ersetzt nicht die Verkehrsplanung auf der Ebene der Stadtteile, sondern liefert für diese den Rahmen und beschreibt die programmatischen Handlungsfelder.

Basierend auf der Analyse des Bestandes für die einzelnen Verkehrsarten wurde über eine Konflikt-, Mängel- und Potenzialanalyse ein integriertes Handlungskonzept erarbeitet, das neun Bausteine umfasst: Kraftfahrzeugverkehr und Straßennetz, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr, Fußgängerverkehr, Wirtschafts- und Güterverkehr, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit / Gender Mainstreaming, Straßenraumgestaltung und Verkehrs- und Mobilitätsmanagement.

Die Handlungskonzepte umfassen eine Vielzahl von Einzelaspekten unterschiedlichster Ausprägung, die zusammen das Integrierte Handlungskonzept des Masterplans Mobilität 2025 der Landeshauptstadt Hannover ergeben. Die Konzepte stehen gleichrangig nebeneinander und verfolgen gemeinschaftlich das o. g. Oberziel im Leitbild des Masterplans Mobilität 2025.

Sieben Handlungsschwerpunkte des integrierten Handlungskonzeptes heben die strategische Ausrichtung der Stadt- und Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Hannover für die kommenden 15 Jahre hervor. Die Handlungsschwerpunkte fördern die Ziele des Masterplans Mobilität 2025, sollen in der weiteren Bearbeitung Priorität haben und verkehrspolitische Signalwirkung haben. Die Handlungsschwerpunkte sind Mobilitätschancen, Leitbild Radverkehr, Verkehrskonzept Innenstadt, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheit, Luft, Lärm und Klima sowie die Sicherung der Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr.


Verfahren zur Aufstellung des Masterplanes Mobilität

Die Erarbeitung des Masterplans Mobilität wurde mit einem Beteiligungsverfahren bestehend aus einer verwaltungsinternen, fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe sowie einem Mobilitätsforum mit Vertretern von Organisationen und Interessenverbänden, Vertretern der Ratsfraktionen und der Region, Mitgliedern aus Verwaltung und Polizei durchgeführt. Der Planungsprozess wurde zudem von zwei externen Gutachterbüros sowie einem externen Moderationsbüro begleitet.
61.15 
Hannover / 10.12.2010