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Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise in Hannover ansässige Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe für die Dauer einer Baumaßnahme im öffentlichen Raum, welche die Zufahrt oder den Zugang zu einer Betriebsstätte mit Kundenverkehr länger als einen Monat erheblich beeinträchtigt, vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage finanziell entlastet werden kann, z. B. durch die Stundung oder Minderung der Vorauszahlung der Gewerbesteuer.
Begründung
Baustellen im öffentlichen Raum stellen für viele inhabergeführte Geschäfte eine erhebliche Belastung dar. Wenn Zufahrten oder Zugänge über Wochen oder Monate nur eingeschränkt nutzbar sind, brechen die Kundenfrequenz und der Umsatz spürbar ein. Kleine Betriebe verfügen jedoch nicht in allen Fällen über finanzielle Reserven, um solche Einschränkungen auszugleichen. Gerade deshalb gehen mit Baumaßnahmen nicht selten dauerhafte Geschäftsaufgaben einher, die dem Wirtschaftsstandort Hannover schaden.
Finanzielle Entlastungen, zum Beispiel durch eine Stundung oder Minderung der Vorauszahlung der Gewerbesteuer, schaffen hier eine gezielte und unbürokratische Abhilfe. Sie tragen dazu bei, vorübergehende Umsatzverluste abzufedern, Insolvenzen zu vermeiden und die wirtschaftliche Vielfalt in den betroffenen Quartieren zu erhalten. Zugleich sendet die Stadt ein wichtiges Signal der Unterstützung an die lokale Wirtschaft, deren Attraktivität und Stabilität für die Entwicklung Hannovers von zentraler Bedeutung sind. Durch eine Begrenzung auf erheblich beeinträchtigte Geschäfte und auf die Dauer der Baumaßnahme bleibt die Maßnahme steuerlich verantwortbar und gerecht.