Drucksache Nr. 2541/2024 E1:
Einführung einer Bewohner*innenparkzone im Stadtteil Mitte (Warmbüchenviertel)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2541/2024 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2541/2024 E1
0
 

Einführung einer Bewohner*innenparkzone im Stadtteil Mitte (Warmbüchenviertel)

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-0644/2025 zur DS 15-2541/2024
- Im Warmbüchenviertel werden die für das Quartier notwendigen Ladezonen (für Paket- und Lieferdienste) und Multifunktionsflächen (für anbieteroffene Paketboxen, Abstellflächen für Leihroller etc.) miteingeplant. Es ist außerdem zu prüfen, wo im Quartier weitere Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden können.“

teilweise zu folgen,

- „Am Lavesplatz sollen die zwei Stellplätze (in der DS Mischprinzipregelung), die nicht an der Ladesäule stehen, umgenutzt werden: als Abstellfläche für Leihroller sowie für zusätzliche Fahrradbügel.“

zu folgen,

- „In der Dieterichsstraße sollen die zwei, nach der Hofeinfahrt (Bettengeschäft) gelegenen Stellplätze (aus Richtung Marienstraße kommend) mit Parkscheinregelung ins Trennprinzip überführt werden, sodass auch hier eine Ausschilderung als Zone möglich wird.“

zu folgen,

- „In der Berliner Allee sollen die Parkstände übersichtlicher ausgestaltet werden und auf zwei Regelungen (Trennprinzip und Parkscheinregelung) reduziert werden.“

teilweise zu folgen.


- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.
Die Maßnahme setzt Anreize für eine klimafreundliche Mobilität und wirkt sich dadurch positiv auf das Klima aus.

Kostentabelle

Entfällt.

Begründung

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 mehrheitlich folgenden Änderungsantrag (DS 15-0644/2025 s. Anlage 1) beschlossen:

- Im Warmbüchenviertel werden die für das Quartier notwendigen Ladezonen (für Paket- und Lieferdienste) und Multifunktionsflächen (für anbieteroffene Paketboxen, Abstellflächen für Leihroller etc.) miteingeplant. Es ist außerdem zu prüfen, wo im Quartier weitere Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden können.“

Stellungnahme:

Diesem Punkt wird teilweise gefolgt.



Carsharing-Unternehmen treten an die Stadtverwaltung heran, wenn sie konkrete Wünsche haben. Eine Festlegung von Standorten erfolgt deshalb nicht im Vorgriff, sondern in Abstimmung mit den Vorhaben der Carsharing-Anbieter.

Es werden bei der Umsetzung der Bewohner*innenparkzonen durch Beschilderung und Markierung auch Ladezonen mit VZ 230 konzeptionell (ca. 5 bis 10 Standorte) berücksichtigt. Anbieteroffene, barrierefrei zugängliche Packstationen (z. B. One-Stop-Boxen) können erst nach Prüfung durch die Stabsstelle Smart City im Straßenraum im Bereich von Stellplätzen eingerichtet werden. Dies kann nachträglich erfolgen ohne das Konzept für das Bewohnendeparken in Frage zu stellen, da die Stellplatzbilanz für die Bewohnendeparkzone J (Warmbüchenviertel) einen gewissen Spielraum zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben enthält.

In Abstimmung mit der Mobilitätsplanung (OE 61.53) werden bedarfsorientierte Abstellflächen für Leihroller (E-Scooter) entsprechend den städtischen Standardvorgaben verortet.
- „Am Lavesplatz sollen die zwei Stellplätze (in der DS Mischprinzipregelung), die nicht an der Ladesäule stehen, umgenutzt werden: als Abstellfläche für Leihroller sowie für zusätzliche Fahrradbügel.“

Stellungnahme:

Diesem Punkt wird insoweit gefolgt, dass die beiden Stellplätze neben den E-Ladeparkplätzen als Abstellfläche für E-Scooter umgestaltet werden. Ein Parken nach der Mischprinzipregelung, wie ursprünglich vorgesehen, entfällt. Die Zonenbeschilderung VZ 290-1 und VZ 290-2 für das Bewohnendeparken nach der Trennprinzip-Regelung erfolgt am Zugang zum Lavesplatz an der Lavesstraße. Zusätzlich werden im Nahbereich weitere Fahrradbügel installiert.
- „In der Dieterichsstraße sollen die zwei, nach der Hofeinfahrt (Bettengeschäft) gelegenen Stellplätze (aus Richtung Marienstraße kommend) mit Parkscheinregelung ins Trennprinzip überführt werden, sodass auch hier eine Ausschilderung als Zone möglich wird.“

Stellungnahme:

Dem Punkt wird gefolgt.
Alle Parkplätze der Dieterichsstraße im Abschnitt zwischen Marienstraße und Arnswaldtstraße erhalten die Regelung nach dem Trennprinzip (davon ausgenommen ist der vorhandene Behindertenstellplatz). Der Beginn der Zonenausschilderung für das ausschließliche Bewohnendeparken nach dem Trennprinzip erfolgt an der Einfahrt von der Marienstraße.
- „In der Berliner Allee sollen die Parkstände übersichtlicher ausgestaltet werden und auf zwei Regelungen (Trennprinzip und Parkscheinregelung) reduziert werden.“

Stellungnahme:

Dem Punkt wird teilweise gefolgt.

Das Konzept zum Bewohner*innenparken im Warmbüchenviertel wird so angepasst, dass es in diesem Straßenabschnitt nur zwei Parkregelungen gibt, neben dem Trennprinzip, nicht die Parkscheinregelung, sondern das Mischprinzip:
- Alle Parkplätze, die nicht bereits nach der Trennprinzip-Regelung durch das Konzept ausgewiesen werden, erhalten die Regelung nach dem Mischprinzip, das aufgrund der überwiegenden Wohnnutzung in diesem Bereich als Regelung geeigneter die Nachfrage abdeckt als eine reine Parkscheinregelung

Darüber hinaus erfolgt eine Optimierung des Konzeptes:
Auch die Parkplätze in der Haasenstraße erhalten die Trennprinzip-Regelung verbunden mit einer Zonenbeschilderung (VZ 290-1 und VZ 290-2), so dass der Parksuchverkehr auch aus diesem beengten Bereich herausgehalten werden kann.
66.21 
Hannover / Apr 8, 2025