Antrag Nr. 2540/2023:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1062/2023:
Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2540/2023 (Originalvorlage)
1062/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1062/2023:
Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich

Antrag

zu beschließen:

die Anlage 1 der Drucksache Nr. 1062/2023 ist auf Seite 2 unter Verfahren A – Einzelanforderungen unter den Anforderungen im Bereich A1 Gebäudeeffizienz wie folgt zu ändern:

Um 30 % 45 % verbesserter baulicher Wärmeschutz im Vergleich zum Anforderungsniveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 1.01.2023:

  • Der Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts ist um mindestens 30 % 45 % unter Berücksichtigung einer Warmmietenneutralität zu unterschreiten.
  • Die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 3 GEG sind um mindestens 30 % 45 % zu unterschreiten.

Sollte nach Novellierung des GEG gesetzlich ein höherer Standard gefordert werden, ist dieser einzuhalten.

Begründung


Laut der Informationsdrucksache Nr. 1687/2022 zu Empfehlungen für ein Sofortprogramm „Klimaschutz Hannover 2035“, Projekt W4: Gebäudeeffizienz und Wärmeversorgung von Neubauten soll die Neubautätigkeit in Hannover zukünftig auf das Leitbild der Klimaneutralität ausgerichtet werden. Daher müssen Neubauten einen minimalen Wärmebedarf aufweisen. Um dieses Ziel zu erreichen wird im Projekt W4 bei den Mindeststandards zur Gebäudeeffizienz für Neubauten eine Anpassung der derzeitigen ökologischen Standards aus den Beschluss-Drucksachen 1440/2007 und 1984/2009 hin zum Effizienzhaus 40 – Standard bzw. alternativ Passivhaus-Standard alternativ Klimaneutralitätsnachweis für neu zu errichtende Gebäude vorgeschlagen. Die Erreichung des EH-40 bzw. aktuell BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) -40-Standards erfordert bei den Energiestandards der LHH für das Bauen im kommunalen Einflussbereich jedoch einen um 45 % statt nur um 30 % verbesserten baulichen Wärmeschutz für Wohn- und Gewerbeneubauten in Hannover. Die dadurch möglicherweise einmalig entstehenden höheren Baukosten werden dabei durch eine dauerhafte Senkung der der Heizkosten von Wohn- und Gewerbegebäuden ausgeglichen. Wobei bei Wohngebäudeneubauten so mindestens eine Warmmietenneutralität erreicht werden soll, um höhere finanzielle Belastungen für Mieter*innen zu vermeiden.

Dr. Daniel Gardemin
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Fraktionsvorsitzende