Antrag Nr. 2538/2020:
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu PCR - Coronatests

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu PCR - Coronatests

Antrag

Der Rat möge beschließen den PCR-Coronatest für die Landeshauptstadt Hannover auszusetzen!

Begründung

Der PCR-Test zeigt nur die Nukleinsäure an, nicht das Virus. Es könnten auch Trümmerteile sein. Dieser Test kann keine Infektion nachweisen. Er kann auch nicht nachweisen ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und kann auch nichts darüber aussagen, ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Es ist eine Korrelation. Wenn jemand krank ist, der Erkältungssymptome hat und einen sehr hohen Nachweis für die Nukleinsäure hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit schon sehr groß, dass das Virus ursächlich dabei ist. Aber die vielen, die positiv sind und ohne Symptome, da kann man gar nicht sagen, sind die wirklich mit einer großen Viruslast dabei oder nicht.

Auf der Oberfläche des Abstriches ist diese Virus RNA. Das heißt noch nicht, dass es in den Zellen ist Daher ist der Test auch nie für eine Diagnose vorgesehen worden oder war je zugelassen. Wir testen mit einem Test ohne Zulassung. Es ist ein Labortest.

Die 2. wesentlich höhere Problematik tut sich in der Speicherung der RNA-Daten auf. Mit dem Abstrich kann die DNA und die RNA und das Genom bestimmt werden. Der Test, wenn verpflichtend für alle Reiserückkehrer eingeführt, widerspricht in allem der bisherigen DNA- Speicherung.

Bei potentiellen Straftäter*Innen bedarf es einen richterlichen Beschluss für eine DNA-Abnahme. Es gibt dabei strenge gesetzliche Vorgaben zur Speicherung der Daten.

In einem Begleitblatt eines COVID-19 Tests 8 Labor Berlin ) heißt es: „Die wissenschaftliche Nutzung von Untersuchungsergebnissen bedarf der Zustimmung der Leitung des Konsiliarlabors für


Coronaviren. Reste von eingesandten Probematerial können nach Abschluss der Diagnostik als Rückstellproben und für Forschungszwecke in eine pseudonymisierte Probenbank aufgenommen werden. Wenn eine Aufnahme unerwünscht ist kontaktieren Sie uns bitte.“

Da aber die Tests ab dem 08.08.2020 verpflichtend werden ist der letzte Satz obsolet. Der Test verstößt damit gegen allgemeingültiges Gesetz und der DSGVO.