Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Vertreter der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen
Antrag,
a) Herr Hermann Kuckuck als Stimmführer und
Herrn Tilo Hußmann als stellvertretenden Stimmführer
in der Gesellschafterversammlung der Werkstatt Hannover GmbH
zu wählen,
b) festzustellen, dass die Beauftragung von Frau Lohrey-Harré als
Stimmführerin und von Frau Tetzlaff als stellvertretende Stimmführerin aufgehoben ist.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Frau Lohrey-Harré ist aus dem städtischen Dienst ausgeschieden, so dass eine Neuord- nung in der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover bei der in Liquidation befindlichen Werkstatt Hannover GmbH erforderlich wurde.
Nach § 111 Abs. 1 NGO werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt. Sie haben die Interessen der Gemeinde zu ver- folgen und sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden.
20.20 / Dez. II
Hannover / 24.11.2003