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Sitzverlust von Ratsherrn Lars Kelich
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Lars Kelich im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Lars Kelich hat mit Schreiben vom 09. Dezember 2024 schriftlich erklärt, dass er auf sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / Dec 11, 2024