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Nach Angaben der Europäischen Kommission führen Schadstoffe in der Atemluft in Europa immer noch zu rund 300.000 vorzeitigen Todesfällen im Jahr. Herzkrankheiten, Schlaganfall, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma und Krebs können durch Schadstoffe in unserer Atemluft ausgelöst oder verschlimmert werden – auch dann, wenn die derzeitig gültigen EU-Grenzwerte eingehalten werden. Die EU hat daher die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid deutlich verschärft. Am 2. Oktober 2024 wurde dazu die neue EU-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie muss spätestens zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung in nationales Recht umgesetzt werden. Danach gelten die neu festgelegten EU-Grenzwerte für Feinstaub (PM10) mit 20 µg/m³, für Feinstaub (PM2,5) mit 10 µg/m³ und für Stickstoffdioxid (NO2) mit 20 µg/m³ ab 2030.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Was bedeuten die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe für Hannover?
- Welche Maßnahmen werden aus Sicht der Verwaltung erforderlich sein, um die verschärften EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten?
- War vor diesem Hintergrund die Aufhebung der Umweltzone in Hannover ein Fehler?