Anfrage Nr. 2528/2024:
Anfrage zur SPD- Fraktion zur Umsetzung der Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften
Inhalt der Drucksache:
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Anfrage zur SPD- Fraktion zur Umsetzung der Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften
Im Kontext des Gewaltschutzes in Gemeinschaftsunterkünften für vulnerable Personengruppen wie Frauen, Kinder und Jugendliche, LGBTIQA+-Personen, Senior*innen und Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen und den bestehenden Regelungen der Landeshauptstadt Hannover und Maßnahmen der Betreiber zur Umsetzung von Schutzkonzepten haben sich aus der jüngsten Stellungnahme der Verwaltung im Internationalen Ausschuss offene Fragen hinsichtlich der Standards und ihrer praktischen Anwendung ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Die Betreiber sind verpflichtet, eigene Gewaltschutzkonzepte zu erstellen, die Unterkunft spezifisch gestaltet und vor der Betriebsaufnahme vorgelegt werden müssen. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Konzepte einheitlichen Standards folgen und keine wesentlichen qualitativen Unterschiede zwischen den Unterkünften bestehen?
- Im Rahmen regelmäßiger unangekündigter Heimkontrollen durch das Sachgebiet 56.24 wird die Umsetzung der Schutzkonzepte überprüft. Welche spezifischen Kriterien werden bei der Überprüfung herangezogen, um festzustellen, dass die Betreiber ihre Verpflichtung bezüglich des Schutzes vulnerabler Gruppen nachhaltig erfüllt?
- Welche optimierenden Maßnahmen plant die Verwaltung, um sicherzustellen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften in der Landeshauptstadt Hannover nicht nur formal bestehen, sondern auch standardisiert und nachhaltig wirksam umgesetzt werden?
Lars Kelich, Fraktionsvorsitzender
