Drucksache Nr. 2528/2015:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes am Gymnasium Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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2528/2015
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Einführung des Ganztagsschulbetriebes am Gymnasium Limmer

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 3 NSchG ab dem 01.08.2016 den Schulbetrieb am Gymnasium Limmer in Form einer offenen Ganztagsschule durchzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21701901
Gymnasien, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 41.055,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -41.055,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 21701
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 10.533,00 €
Sach- und Dienstleistungen 26.370,00 €
Abschreibungen 4.105,50 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.026,38 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -42.034,88 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -42.034,88 €




Zu den Kosten:

Teilfinanzhaushalt 42S

Im Finanzhaushalt entstehen im Jahr 2016 für die Einrichtung des Freizeitbereiches einmalige Kosten in Höhe von insgesamt 41.055,00 €.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2016 bereitgestellt.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s. Drucksache Nr. 0695/2014). Der Bau des Freizeitbereiches wird voraussichtlich zum Schuljahr 2017/2018 fertig gestellt sein.

Teilergebnishaushalt 42S

Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 10.533,00 € (Produkt
21701) setzen sich wie folgt zusammen:

· Schulhausmeisterdienste 4.377,00 €
· Schulverwaltungskräfte 6.156,00 €

Die früheren bzw. längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung
der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der
Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte.

Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von
26.370,00 € (Produkt 21701) wie folgt zusammen:

· Mobiliar und Einrichtung 24.395,00 €
· Ganztagszuschlag 375,00 €
(2,50 € pauschal jedes Kind, steigert sich jährlich)
· Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
· Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren
Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden
können.

Begründung des Antrages

Mit Schreiben vom 14.09.15 hat das Land Niedersachsen dem Antrag der Stadt Hannover vom 27.07.15 stattgegeben und die Errichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in Hannover genehmigt.

Der Schulträger hat mit Schreiben vom 28.10.2015 vorsorglich zur Fristwahrung vorbehaltlich eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses beim Land Niedersachsen die Genehmigung des offenen Ganztagsschulbetriebes gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung

mit Nr. 10.1 des RdErl. „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ beantragt.

Derzeit gibt es noch keine Schulleitung bzw. schulische Gremien. Diese können erst später ins Verfahren einbezogen werden. Das pädagogische Ganztagsschulkonzept kann daher auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.

42.12 
Hannover / 22.10.2015