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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 852, 2. Änderung - Schulstandort Am Ahlemer Holz
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 852, 2. Änderung Schulstandort Am Ahlemer Holz und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden bestehende Baurechte geändert. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung unter Punkt 5.4 Klimaschutz behandelt.
Kostentabelle
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen durch die vorliegende Bauleitplanung keine unmittelbaren Kosten.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 852, 2. Änderung „Schulstandort Am Ahlemer Holz“, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reaktivierung des ehemaligen Schulzentrums Ahlem schaffen. Ziel ist es, den Raumbedarf einer vierzügigen Oberschule zu decken und gleichzeitig Flächenreserven für eine mögliche zukünftige Erweiterung vorzuhalten.
Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat am 23.06.2022 (Drs-Nr. 1745/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 29.09.2022 bis 28.10.2022 statt. Während dieses Zeitraums ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.
61.12
Hannover / Nov 26, 2025