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Umstrukturierung der Kindertagesstätte Heilig Geist in Hannover-Bothfeld
Antrag,
zu beschließen,
1.)
zwei Kindergartengruppen der verbandseigenen Kindertagesstätte des kath. Pfarramtes Heilig Geist (15 Plätze Halbtags mit Essen (HtmE), 15 Plätze in 3/4-Betreuung) in eine Kindergartengruppe (25 Plätze in 3/4-Betreuung) umzustrukturieren.
2.)
laufende Beihilfen auf Basis der geltenden Fördergrundsätze für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) für eine Kindergartengruppe mit maximal 25 Kindern ab 01.08.2006 und einer täglichen Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr, vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | -28.400,00 € | 1.4645.718000* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | -28.400,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 28.400,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte Heilig Geist in der Böckerstraße 27 in Bothfeld werden in vier Kindergartengruppen (Halbtags ohne Essen (HtoE) 22 Plätze, HtmE 15 Plätze, 3/4-Betreuung 15 Plätze, ganztags 22 Plätze) insgesamt 74 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung betreut. Aufgrund der geringen Größe der Gruppenräume ist die Anzahl der betreuten Kinder reduziert. Da die beiden Gruppen mit jeweils 15 Kindern jedoch den gleichen Personalaufwand verursachen, wie eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern, ist der Betrieb dieser Gruppen äußerst unwirtschaftlich.
Das Pfarramt Heilig Geist hat daher die Zusammenlegung der zwei kleinen Gruppen zu einer Kindergartengruppe mit 25 Kindern beantragt. Die notwendigen Umbaumaßnahmen, die durch die bauliche Zusammenlegung von zwei Räumen entstehen, werden von der Kirchengemeinde als Eigentümerin getragen, sodass der Stadt Hannover keine Kosten entstehen.
Durch die beabsichtigte Umstrukturierung entfallen fünf Kindergartenplätze. Die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtteils mit Kindergartenplätzen bleibt auch künftig sichergestellt, da sich die Nachfragesituation entspannt hat. Darüber hinaus ist in den nächsten fünf Jahren in Bothfeld im Kindergartenbereich mit stark rückläufigen Kinderzahlen zu rechnen.
Die Umstrukturierung soll zum kommenden Kindergartenjahr, d.h. ab 01.08.2006, frühestens jedoch nach Erteilung der geänderten Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, umgesetzt werden.
51.4
Hannover / 08.12.2005