Antrag Nr. 2524/2020:
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aussetzung des § 2 der Niedersächsischen Verordnung vom 11. Juli 2020 in Bezug auf Masken tragen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aussetzung des § 2 der Niedersächsischen Verordnung vom 11. Juli 2020 in Bezug auf Masken tragen

Antrag

Aussetzung des §2 der Niedersächsischen Verordnung vom 11. Juli 2020 in Bezug auf das Masken tragen

Begründung

Die Verordnung ist überschrieben mit „Niedersächsisches Gesetzes- und Verordnungsblatt“ die Überschrift ist irritierend, da es sich im Anhang nur um Verordnungen handelt und nicht um Gesetze.

Alles in Deutschland ist durch eine DIN-Norm oder EU-Norm genormt. In der Verordnung ist von einer „textilen Barriere“ die Rede. Dies ist so lapidar formuliert, dass daraus keine Haftung im Falle eines Schadens resultieren kann. Daher hat die Verordnung auch keinen Gesetzescharakter. Es ist nicht von einer Maskenpflicht im Sinne eines Gesetzes auszugehen.

Der schwedische Chef-Epidemiologe sagt, dass eine Maskennutzung zu vernachlässigen sei. Frau Merkel ist der Überzeugung das 1,5 m Abstand ausreichen würde. Wer möchte da widersprechen? Unser Bundespräsident hält in einem Hochrisikogebiet / Italien weder etwas von „social distance“ noch von Masken. Nachdem er in einer TV-Show kurz den ein Hochrisikointerview geführt hatte, legte er die Maske selbstverständlich wieder zur Seite. Wir verstehen den Mann sehr gut. Mit einer Maske lässt sich weder gut sprechen noch gut atmen. Möge sich die SPD an Ihrem 1. Mann orientieren.

Eine Anordnung zum Maskentragen bei über 25 Grad C ist nicht nur Wahnsinn, sondern toxisch und stellt einen unglaublichen Rechtsbruch dar. Wer kommt für eventuelle Schäden auf, die durch


Kollabieren oder Stürze oder Atemnot entstehen? Um als LHH Verantwortung zu zeigen, sollten wir die Grundgesetzwidrige Anordnung vom 11. Juli nicht weiter umsetzen.

Zudem schützt eine MSN nicht gegenüber einer Vireninfektion. Viren sind so klein das diese durch die Ausatemluft durch das Gewebe gelangen. Nahezu alle Bürger nutzen eine Maske mehrfach und stecken diese in die Hosentasche. Daraus wird kein Virenschutz, sondern eine Keimschleuder.

Dies gilt auch in den Schulen. Teenager und Kinder sind keine Versuchsobjekte. Es müsste jedem Schulkind jeden Tag von der Stadt 6-8 Masken für jeden Schultag (Biozertifiziert und Fair Trade) zur Verfügung gestellt werden um einigermaßen einen Hygieneplan umzusetzen.

Das nun ausgerechnet die ehemals soziale Partei ein höheres Bußgeld fordert ist alarmierend. Vor einem Jahr wären Sie noch verhaften worden, wenn Sie mit einer Gesichtsmaske eine Bank betreten hätten. Heute wird man bestraft, wenn man keine Maske trägt?

Eine Maske kannte man zuvor nur aus dem Karneval, dem Strafvollzug und von Hannibal Lector.

Die einzelnen Landesverordnungen weichen so stark voneinander ab, dass nur von einer föderalen Willkür gesprochen werden kann. Der MSN ist der neue Aluhut!

Die „Taz“ stellt fest, Autorin ist die Exfrau und Ärztin von SPD Lauterbach, dass die Maßnahmen gegen die Bevölkerung aus dem Ruder gelaufen sind.

Mit besten Grüßen

Tobias Braune