Drucksache Nr. 2524/2017:
Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede

Inhalt der Drucksache:

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Veränderungssperre Nr. 98 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung - Kurt-Schumacher-Straße / Ecke Goseriede

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 98 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 456 soll entsprechend den geänderten städtebaulichen Erfordernissen eine Nachsteuerung der Zielsetzungen in diesem kernzentral geprägten Gebiet der Innenstadt Hannovers erfolgen. Es zeigt sich die Notwendigkeit, zu den bereits bestehenden Spielhallenausschlüssen einer Entwicklung entgegenzutreten, die die Beantragung von Wettbüros als eine den Vergnügungsstätten verwandte Anlagenform zum Inhalt hat.

Das Quartier hat am Rande der Innenstadt eine hohe Bedeutung und liegt in einem Bereich, der mit großem finanziellen Aufwand hinsichtlich einer Umgestaltung des öffentlichen Raumes aufgewertet worden ist und wird. Es ist daher das städtebauliche Ziel, mit dem Bebauungsplanverfahren die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung auch zur Steuerung von Wettbüros und ähnlichen Betrieben anzupassen. Ebenso sollen Regelungen getroffen werden, die zu einer Einschränkung von Bordellen entlang der Kurt-Schumacher-Straße und der Goseriede führen sollen.

Auf der Grundlage des in dem Bebauungsplanverfahren gefassten Aufstellungsbeschlusses ist für das Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 32 ein Baugesuch für ein Wettbüro gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt worden. Dieses Plansicherungsinstrument wirkt bis Ende Januar 2018. In dem laufenden Bebauungsplanverfahren ist es nicht auszuschließen, dass die Planfestsetzungen zur Anpassung der Art der baulichen Nutzung in dem Bereich nicht rechtzeitig innerhalb des Zurückstellungszeitraums in Kraft treten werden. Zur weiteren Sicherung der Planung ist es daher erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen.
61.1B 
Hannover / 25.10.2017