Antrag Nr. 2524/2004:
Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung von Kompetenzen der Hausmeister und Hausmeisterinnen bei der Instandhaltung von Schulen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2524/2004 (Originalvorlage)
0902/2005 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung von Kompetenzen der Hausmeister und Hausmeisterinnen bei der Instandhaltung von Schulen

Antrag,

Die Verwaltung wird beauftragt,
zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Kompetenzen der Schulhausmeisterlnnen geeignet sind, den weiterhin in den Schulen bestehenden Bedarf an einer schnelleren und unbürokratischeren Erledigung kleinerer Reparatur-und Bauarbeiten zu decken. Das Ergebnis der Prüfung soll bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 vorgelegt werden.

Im Einzelnen soll geprüft werden,

1. wie die Verwendungsmöglichkeiten der Hausmeisterbudgets praxisnah erweitert werden können, z.B. auch auf bewegliches Inventar.

2. in welchem Rahmen SchulhausmeisterInnen ermächtigt werden können, kleinere Reparatur- und Baumaßnahmen selbst in Auftrag zu geben, z.B. bis zu einer bestimmten Obergrenze.

3. wie Hausmeister auch in die Pflege der Außenanlagen stärker einbezogen werden können, z.B. durch Erweiterung des Aufgabenkataloges des Nutzerbudgets.

4. welche Möglichkeiten zur Bildung von Handwerkerpools unter den Hausmeisterlnnen bestehen. Dazu können auch handwerklich ausgebildete und geeignete Personen aus dem JobCenter herangezogen werden.

Begründung

zu 1. Durch das Nutzerbudget sind Erleichterungen für die Schulen z.B. durch die schnelle Beschaffung von kleineren Baubedarfsgegenständen (beispielsweise Ersatzschlösser) erreicht worden. Allerdings bestehen hier weiterhin hinderliche Beschränkungen, wie z.B. dass es sich nicht um Gegenstände für bewegliches Inventar handeln darf (beispielsweise Schrankschlösser).

zu 2. Das Nutzerbudget ist wenig hilfreich bei kleineren Reparaturen, die Hausmeister und Hausmeisterinnen nicht durchführen können, wie beispielsweise den Austausch einer defekten Steckdose. Damit in diesen Bagatellfällen nicht weiterhin Gebäudewirtschaftsbetrieb und der Fachbereich Bauen eingeschaltet werden müssen, sollte es eine Rahmenermächtigung geben, innerhalb derer die Hausmeister Handwerksbetriebe im kleinen Umfang selbst beauftragen können. Auf die entsprechenden Vergaberegeln ist hinzuweisen.

zu 3. Auch bei der Pflege von Außenanlagen wäre eine stärkere Einbeziehung der Hausmeisterlnnen geeignet, auf preisgünstige Weise zu einem besseren Pflegezustand von Schulhöfen und -gartenanlagen zu gelangen.

zu 4. Mit der Informationsdrucksache 3242/2002 wurde von der Stadtverwaltung ein Konzept zum Thema "Assistenzen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister" vorgelegt, welches von Oberbürgermeister Schmalstieg zwar als „sinnvoll, jedoch aus Kostengründen nicht zu realisieren" bezeichnet wurde. Es wurde auf ein entsprechendes Gespräch des Gebäudewirtschaftsbetriebes mit der Handwerkskammer verwiesen, jedoch bisher kein Ergebnis mitgeteilt. Das nunmehr in der Stadtverwaltung beheimatete JobCenter ermöglicht es, über das Thema der Hausmeisterassistenzen erneut nachzudenken. Weitere Möglichkeiten könnten sich auch aus dem Themenkreis Hartz IV ergeben.


Klaus Huneke Lothar Schliekau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender