Antrag Nr. 2523/2009:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Rechtsformänderung Stadtentwässerung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2523/2009 (Originalvorlage)
1858/2009 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Rechtsformänderung Stadtentwässerung

Antrag

Keine Rechtsformänderung bei der Stadtentwässerung

Der Oberbürgermeister wird angewiesen, die im Haushaltssicherungskonzept VII unter
Strukturmaßnahmen beschriebene Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht durchzuführen.

Begründung

Mit der dafür notwendigen Neubewertung des Anlagevermögens würde Kapital, das eigentlich aus den Gebührenzahlungen der Kunden stammt, zur Haushaltssanierung eingesetzt. Das wäre rechtlich zumindest fragwürdig.

Abhängig von der Ausgestaltung der Unternehmenssatzung kann ein Verlust an demokratischen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten damit einhergehen.

Es wäre keine gemeinsame Personalvertretung im Gesamtpersonalrat der Stadt mehr möglich. Bei der Auftragserteilung durch die AöR könnten Standards für Arbeitnehmer gesenkt werden. Städtische Vergünstigungen für Beschäftigte, wie z.B. Fortbildungen würden wegfallen.
Ein möglicher Wechsel bzw.eine Wiedereinstellung in anderen Organisationseinheiten der Stadt würde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadtentwässerung wegfallen.

Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender