Antrag Nr. 2521/2019:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2208/2019: Haus- und Badeordnung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2521/2019 (Originalvorlage)
2208/2019 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2208/2019: Haus- und Badeordnung

Antrag zu beschließen:

1. § 7 Verhalten im Schwimmbadbereich, Absatz 2 wie folgt zu ändern: Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in der üblichen Badebekleidung (Badeanzug, Badehose, Badeshorts, Bikini, Burkini und Tankini) gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das Personal.

2. § 2, Absatz 2 nach Satz 2 wie folgt zu ergänzen: Insbesondere können beim Betreten der Badeanstalt nach eigenem Ermessen Taschenkontrollen durchgeführt werden.

3. § 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung, Absatz 2, Satz 5 wie folgt zu ändern: Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Landeshauptstadt Hannover oder deren Beauftragte ausgesprochen werden und das Personal oder weitere Beauftragte des Bades im eigenen Ermessen ausgesprochen werden.

Begründung

Der Burkini ist Ausdruck der dem Islam innewohnender Unterdrückung der Frau. Er fördert die Segregation und hat deshalb in unserer aufgeklärten Gesellschaft als „übliche“ Badebekleidung keinen Platz. Während bei Tankinis Arme als auch Beine unverhüllt sind, ist bei einem Burkini der gesamte Körper (bis auf Hände und Füße) verdeckt. Auch aus hygienischen Gründen gehören Burkinis deshalb vom Badebetrieb ausgeschlossen.

Der Bademeister bzw. das gesamte Personal einer Badeanstalt ist nicht nur für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung, sondern insbesondere für die Sicherheit der Badegäste verantwortlich. Um Badegäste und Personal vor Angriffen zu schützen (wie beispielsweise dieses Jahr geschehen in Gelsenkirchen und Neu Wulmstorf), ist eine Taschenkontrolle eine angemessene und überfällige Maßnahme. Zudem sollte Badegästen, die sich wiederholt und/oder vorsätzlich den Anweisungen des Personals widersetzen, unbedingt direkt vor Ort durch das anwesende Personal ein Hausverbot erteilt werden können.