Drucksache Nr. 2517/2022:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1818 -Voltmerstaße / Schmedesweg-
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2517/2022
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1818 -Voltmerstaße / Schmedesweg-
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1818 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Der Landeshauptstadt Hannover entstanden in 2017 durch das Bebauungsplanverfahren Kosten für eine orientierende Untergrunduntersuchung (Altlasten). In 2022 werden weitere Gutachtenkosten (Altlasten) in Höhe von max. 6.000,- Euro entstehen. Diese wurden bzw. werden aus Städtebaufördungsmitteln beglichen.
Zukünftig können durch die in Teilen des Plangebietes höhere mögliche Ausnutzung der Grundstücke Kosten für Kinderbetreuungsplätze entstehen. Diese können nicht durch das Infrastrukturkostenkonzept der Landeshauptstadt Hannover abgeschöpft werden, da dieses in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten keine Anwendung findet. Zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme sind von den Eigentümern jedoch gemäß § 154 BauGB Ausgleichsbeträge an die Stadt zu entrichten, die der durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte der Grundstücke entsprechen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1818-Voltmerstraße / Schmedesweg hat vom 14.07.2022 bis zum 29.08.2022 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 31.03.2021 bis zum 03.05.2021 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurden unverändert übernommen.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 23.09.2022