Drucksache Nr. 2514/2024:
Überplanmäßige Aufwendungen für die Versicherungsprämie 2024 für die Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
 
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2514/2024
1 (nur online)
 

Überplanmäßige Aufwendungen für die Versicherungsprämie 2024 für die Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut.

Antrag,

auf Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.449.996,86 €, die für die Begleichung des zum 01.01.2024 sprunghaft gestiegenen Jahresbeitrages der Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut erforderlich geworden und gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Die Deckung ist gewährleistet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 30 - Investitionstätigkeit
Produkt 12212
Rechtsschutzaufgaben
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €1,449,996.68
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€1,449,996.68
   
  
Für die Feuerversicherung stehen in 2024 im städtischen Haushalt - verteilt auf die Teilhaushalte der Fachbereiche - insgesamt 1.505.636,03 € zur Verfügung. Die in 2024 zu leistende Beitragssumme beträgt 2.956.180,25 €, daraus ergibt sich eine Deckungslücke in Höhe von 1.449.996,86 €.
Zur Deckung stehen weder im Teilhaushalt 30 noch in den mitversicherten Fachbereichen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass eine Deckung aus der allgemeinen Deckungsreserve des Gesamthaushaltes (Teilergebnishaushalt 99) erforderlich ist.

Begründung des Antrages

Zum 31.12.2023 wurde der bis dahin laufende Sammelversicherungsvertrag Feuerversicherung von der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH) wegen der nicht mehr auskömmlichen Prämie gekündigt. Zum 01.01.2024 erfolgte die notwendige Neuvergabe (DS 2323/2023N1). Da es sich bei der Feuerversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, bei der die versicherten Gebäudewerte jährlich durch einen Preisindex angepasst werden und zudem der Gebäudebestand der Stadt erweitert worden ist, ist die Versicherungssumme und damit auch die Versicherungsprämie deutlich angestiegen. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar und ist gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar.
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Hannover / Dec 6, 2024