Antrag Nr. 2510/2020:
Antrag der CDU-Fraktion zu "Parkgebühren für E-Fahrzeuge weiterhin aussetzen"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2510/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu "Parkgebühren für E-Fahrzeuge weiterhin aussetzen"

Antrag



Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt beschließt, § 1 Abs. 4 der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) wie folgt abzuändern:

„Für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen müssen bis zum 31.12.2020 31.12.2022 keine Parkgebühren entrichtet werden.“

Begründung



In dem Umsetzungskonzept „Elektromobilität in Hannover. Hannover stromert“ (DS 0441/2018 N1) wurde für das Jahr 2020 eine Anzahl von 6.000 Elektrofahrzeugen prognostiziert. Zum Stichtag 30.06.2020 waren im Stadtgebiet allerdings lediglich 1.905 Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet gemeldet (DS 2333/2020). Die erwartete Prognose und das erwünschte Ziel werden also nicht erreicht. Das Setzen von Anreizen ist daher auch in Zukunft erforderlich.

Eine wichtige Maßnahme zur Förderung der E-Mobilität ist der Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren. Die bisherige Parkgebührenordnung sieht vor, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bis zum 31.12.2020 keine Parkgebühren entrichten müssen. Ziel dieses Antrags ist es, die Attraktivität der E-Mobilität weiterhin zu steigern, in dem die Gebührenfreiheit um zwei Jahre verlängert wird.