Drucksache Nr. 2508/2017:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Wirtschaftsplan 2018

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2508/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2508/2017
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Wirtschaftsplan 2018

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage, einschließlich Anlagen 1-4, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung 2018 und dem Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 7.370.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.370.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.370.000,00 €

Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover an der Straßenreinigung beträgt 7.370 T€ (+360 T€) gegenüber 7.010 T€ im Vorjahr. Dabei wurde die Begrenzung des kommunalen Anteils auf unverändert 25 % gemäß Nds. Straßengesetz berücksichtigt.

Die Steigerung des Stadtanteils resultiert aus im Gebührenhaushalt veranschlagten zusätzlichen Personalkosten aufgrund tariflicher Steigerungen und der Neueinrichtung von Stellen sowie höheren Abschreibungen aufgrund zusätzlicher Investitionsmaßnahmen. Die Aufwendungen beinhalten auch Planansätze für das Projekt
„Hannover Sauber“ (Intensivierung der Straßenreinigung), deren Freigabe im Rahmen der noch zu beschließenden Gebührenkalkulation 2018-2020 und der neuen Straßenreinigungssatzung zum 1.1.2018 erfolgen soll. Hierüber wird den zuständigen Gremien eine gesonderte Beschlussdrucksache vorgelegt. Bei der Planung des Wirtschaftsjahres 2018 wurden für den Bereich der Straßenreinigung wichtige Änderungen in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (Umsetzung richtungsweisender Urteile zur Ausgestaltung der Straßenreinigungsverordnungen), insbesondere ist die bisher einheitlich erfolgte Erhebung von Gebühren für den Sommer- und Winterdienst anzupassen, was o.g. Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 1.1.2018 erforderlich macht.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.

Die Vertreterin / der Vertreter ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / 24.10.2017