Antrag Nr. 2504/2009:
Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Rechtsformänderung der Stadtentwässerung)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2504/2009 (Originalvorlage)
1858/2009 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe Hannoversche Linke.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Rechtsformänderung der Stadtentwässerung)

Antrag

Rechtsformänderung der Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (Strukturmaßnahme S 3)

Der Rat der Stadt lehnt eine Rechtsformänderung der Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts ab.

Begründung

Insgesamt gibt es in Bezug auf eine Rechtsformänderung der Stadtentwässerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) berechtigte Zweifel, ob die Stadt Hannover mit einer solchen Konstruktion der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachkommen kann. Es besteht die Gefahr, dass durch Liquidierung von Finanzmitteln durch Neubewertung bei Betriebsübergang die Gebührenstabilität in Frage gestellt wird. Die einfache Vorstellung, dass ohne Kompensation mehrere Mio Euro Kapital zu erzielen sind, kann nicht überzeugen. In diesem Zusammenhang sei z.B. darauf hingewiesen, dass die Stadt Duisburg nach Betriebsübergang ihrer Entwässerung die Gebühren um ca. 8 Prozent erhöhen musste. (Stellungsnahme GPR).

Ludwig List, Ratsherr
-Gruppenvorsitzende-