Drucksache Nr. 2504/2004:
Petition der Bürgerinitiative Seelhorst zur Errichtung der notwendigen städtischen Strukturen im Wohngebiet Seelhorst, Petition 03/2004

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2504/2004
1
 

Petition der Bürgerinitiative Seelhorst zur Errichtung der notwendigen städtischen Strukturen im Wohngebiet Seelhorst, Petition 03/2004

Antrag,

  1. die Petition zu den Punkten Straßen. und Gehwegausbau sowie Bau einer Kindertagesstätte wie in der Begründung zum Antrag aufgeführt zu berücksichtigen,
  2. zu den Punkten Busanbindung und Einzelhandel gemäß § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover durch den Oberbürgermeister zurückweisen zulassen, weil diese Punkte keine Angelegenheit der Stadt Hannover sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den Forderungen in der Petition geht es um Gender-Aspekte. Sie werden nicht gesondert behandelt, sondern abschließend in der Begründung zum Antrag. Dadurch sollen Doppelaussagen vermieden werden.

Kostentabelle

Die Kosten für den Ausbau der Höltjebaumstraße werden auf 160 000;00 € geschätzt. Die Erschließungsbeiträge für die nicht städtischen Grundstücke (90% der Kosten) sind durch Ablöseverträge abschließend geregelt.

Die Kosten für den Bau einer Kindertagesstätte können zur Zeit noch nicht angegeben werden, weil noch mehrere Varianten untersucht werden.

Begründung des Antrages:

Die Petition der Bürgerinitiative ist mit den eingereichten Anlagen dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Dabei hat die Verwaltung die Anlage 2 der Petition (Kopie des Bebauungsplanes Nr. 1450) gegen einen Ausschnitt aus diesem Bebauungsplan ausgetauscht, weil die Kopie im DIN A 4-Format sehr schlecht lesbar ist.

Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Eingabe:

1. Zum Straßen- und Gehwegeausbau:


Die Hochbaumaßnahmen sind im Sommer 2004 nach mehrjähriger Bauzeit zum Abschluss gekommen. Der geforderte endgültige Ausbau der Höltjebaumstraße kann sinnvollerweise erst danach erfolgen.
Es ist Ziel der Verwaltung, die zur Zeit noch durch eine Baustraße erfolgende Erschließung des Wohngebietes durch den endgültigen Ausbau der Höltjebaumstraße im nördlichen Teil so bald wie möglich fertig zu stellen. Das südliche Teilstück wurde bereits im Januar 2004 fertig gestellt.

Die Planung für den nördlichen Teil ist abgeschlossen und die bauvorbereitenden Maßnahmen sind eingeleitet worden. Dabei sind für die Ausschreibung und Vergabe des Auftrages an eine Baufirma Verfahrensschritte und Fristen zu beachten, die nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Veröffentlichung für den Ausbau erfolgte in der 46. Kalenderwoche 2004; Bauanfang ist am 10.01.2005. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein.


2. Zum Bau einer Kindertagesstätte:

Zu Recht wird von der Bürgerinitiative Seelhorst im Rahmen ihrer Petition darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Seelhorst der Bebauungsplan eine Vorbehaltsfläche für eine eventuelle Kindertagesstätte enthält.

Zur Zeit werden unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Versorgungssituation im Stadtbezirk Döhren-Wülfel verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht. Der genannte optionale Kindertagesstättenstandort fließt in diese Planungsüberlegungen mit ein. Eine Entscheidung wird noch im Laufe dieses Jahres verwaltungsseitig erfolgen.

Im Stadtbezirk stehen derzeit noch freie Kindergartenplätze zur Verfügung. Sollten Eltern einen Betreuungsbedarf haben, so können sie sich direkt mit dem Fachbereich Jugend und Familie in Verbindung setzen.

Momentan liegen dem Fachbereich keine Anträge vor.


3. Zur Busanbindung:

Im Bebauungsplan Nr. 1450 hat die Stadt Hannover in Abstimmung mit der Üstra und dem damals zuständigen Kommunalverband Großraum Hannover die öffentliche Verkehrsfläche der Höltjebaumstraße so ausreichend dimensioniert, dass sie auch durch Linienbusse befahren werden kann.

Im Jahr 2004 haben die Gremien der jetzt für den öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Region Hannover entschieden, dem Fahrplanantrag zur Verlängerung der Buslinie 134 bis in die Höltjebaumstraße nicht zu folgen. Grund dafür waren die dadurch entstehenden Mehraufwendungen.

Der Wunsch der in diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung ist der Region Hannover bekannt und wird bei den Beratungen zum Fahrplan 2006 erneut von dort geprüft. Die Stadt Hannover wird die Bevölkerung dabei weiterhin unterstützen.

Gemäß § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ist diese Forderung vom Oberbürgermeister zurück zu weisen, da es sich nicht um eine Angelegenheit der Stadt Hannover handelt.


4. Zum Einzelhandel:

Einer attraktiven Nahversorgung widmet die Stadt Hannover große Aufmerksamkeit. Über das kürzlich vorgelegte Nahversorgungsgutachten wird das Ansiedlungsgeschehen beeinflusst.

Das Problem einer nicht ausreichenden Versorgung im Bereich der Nahversorgung ist der Stadt bekannt. Betroffen sind davon außer der Seelhorst auch die Stadtteile Waldhausen und zum Teil auch Waldheim.

Die Stadt hat mit den verschiedenen Betreibern von Nahversorgungsbetrieben Gespräche geführt, um die Chancen für eine Ansiedlung aus zu loten. Dabei wurde von allen Betreibern gesagt, dass für die Wirtschaftlichkeit eines Discounters oder Supermarktes eine ausreichende Bevölkerungsanzahl in einem Umkreis von ca. 1000 m vorhanden sein muss. Diese ist aber weder in der Seelhorst noch in Waldhausen und Waldheim gegeben.


Standortentscheidungen des Einzelhandels sind privatwirtschaftliche Entscheidungen, die die Stadt nicht beeinflussen kann. Sie kann im Rahmen der Bauleitplanung die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Wenn Wohngebiete ausgewiesen werden, sind damit auch Einzelhandelsgeschäfte zur Versorgung der Bevölkerung zulässig. Ob diese Standorte dann vom Einzelhandel angenommen werden, richtet sich nach der Verfügbarkeit von Grundstücken und absatzwirtschaftlichen Kriterien, die für die angesprochenen Unternehmen hier nicht erfüllt sind. Darüber hinaus versucht die Verwaltung durch das Erarbeiten von Konzepten zum Einzelhandel die Versorgungssituation der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern.

Hingewiesen werden kann auf die bestehenden kleineren Geschäfte in der Liebrechtstraße in Waldheim und einen kleinen Anbieter in der Zeißstraße, der aber wegen der geringen Nachfrage sein Warenangebot deutlich reduziert hat.


Die Stadt ist weiterhin bemüht bei Planungen im Bereich Seelhorst Standorte für die Nahversorgung zu berücksichtigen, ob diese angenommen werden, ist aber eine private Entscheidung.

Gemäß § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ist diese Forderung vom Oberbürgermeister zurück zu weisen, da es sich nicht um eine Angelegenheit der Stadt Hannover handelt.

 61.12
Hannover / 09.11.2004