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Rahmenermächtigungen für Kreditaufnahmen und für den Abschluss von Finanzderivaten
Antrag,
den Oberbürgermeister zu ermächtigen, innerhalb des nachstehenden Rahmens Verträge über die Aufnahme von Krediten und über den Abschluss von Finanzderivaten abzuschließen:
I. Für Kreditaufnahmen
1. | der Stadt Hannover für allgemeine Investitionen |
|
| und Investitionsförderungsmaßnahmen | 9.365.605,96 € |
2. | der Stadtentwässerung | 18.574.000,00 € |
3. | der städtischen Alten- und Pflegeheime | 4.201.000,00 € |
4. | der Städtischen Häfen | 6.700.000,00 € |
5. | des Jugend Ferien-Service | 183.000,00 € |
6. | des Fachbereiches Gebäudemanagement | 23.072.800,00 € |
7. | zur Umschuldung | 144.700.000,00 € |
Die Kredite sind jeweils mit dem Zinssatz nach den günstigsten Tageskonditionen, höchstens aber effektiv 5,00 % bei einer Tilgung von mindestens 1,00 % und einem Auszahlungskurs von mindestens 98,00 % aufzunehmen.
II. Für Finanzderivate
Für den Abschluss von Finanzderivaten wird die Ermächtigung bis zu einer Höhe von 100,00 Mio. EURO beantragt. Die Inanspruchnahme dieses Rahmens wird nur erfolgen, wenn aufgrund von Modellrechnungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zinsszenarien ein wirtschaftlicher Vorteil für die Landeshauptstadt Hannover zu erwarten ist.
Die Ermächtigungen zu I. und II. gelten für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.03.2006.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden durch Kreditaufnahmen und Finanzderivate nicht berührt.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2006 ff. können noch nicht beurteilt werden, da die Zinssätze, der Aufnahmezeitpunkt, die Zahlungstermine und die jeweiige Höhe der aufzunehmenden Kredite nicht bekannt sind.
Begründung des Antrages
Die beantragten Rahmenermächtigungen zu den Ziffern 1 bis 6 sind für die Sicherung der Kassenliquidität zur Deckung von Investitionsausgaben für die jeweiligen Bereiche erforderlich. Grundlage der beantragten Rahmenermächtigungen sind die noch nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen der Jahres 2004 und 2005. Durch die beantragte Rahmenermächtigung zu Ziffer 7 sollen Ersatzkredite für die Ablösung gekündigter bzw. noch zu kündigender Kredite aufgenommen werden. Durch den Abschluss von Finanzderivaten soll die Zinsbelastung der Landeshauptstadt Hannover gesenkt werden. Die bisherigen Rahmenermächtigungen waren bis zum 30.12.2005 gültig. Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung werden über die Kreditaufnahmen und den Abschluss von Finanzderivaten - auch bei Teilausnutzung - umgehend unterrichtet.
Bericht über Kreditaufnahmen und den Abschluss von Finanzderivaten
In der Zeit vom 21.01.2005 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden folgende Kredite für den Stammhaushalt der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen:
Neuaufnahmen in EURO
Datum | Betrag - EURO - | Zinssatz % | Zinsfestschreibung | Zinsen 2005 |
14.09.2005 | 10.000.000,00 | 2,000 | 5 Jahre | 0,00 EURO |
04.10.2005 | 10.000.000,00 | 2,209 | 6 Monate | 0,00 EURO |
Gesamt | 20.000.000,00 |
|
| 0,00 EURO |
Umschuldungen in EURO
Datum | Betrag -EURO - | Zinssatz % | Zinsfestschreibung | Zinsen 2005 |
29.03.2005 | 12.433.352,02 | 2,228 | 6 Monate | 138.507,54 EURO |
07.06.2005 | 32.776.594,42 | 2,126 | 6 Monate | 348.415,20 EURO |
04.10.2005 | 6.752.668,19 | 2,209 | 6 Monate | 0,00 EURO |
04.10.2005 | 5.155.869,50 | 2,209 | 6 Monate | 0,00 EURO |
Gesamt | 57.118.484,13 |
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| 486.922,74 EURO |
Finanzderivate wurden im Berichtszeitraum nicht abgeschlossen.
20.53
Hannover / 05.12.2005