Drucksache Nr. 2499/2005 N1:
Außerplanmäßige Ausgabe
Astbestsanierung Stadionbad 1996 - 1998, Teilrückforderung einer 1995 gewährten Landeszuwendung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2499/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 12.12.2005: Sportausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 15.12.2005: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 15.12.2005: Ratsversammlung: 40 Stimmen dafür, 19 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 15.12.2005: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2499/2005 N1
0
 
Die Neufassung erfolgte wegen der Einarbeitung der Kostentabelle

Außerplanmäßige Ausgabe
Astbestsanierung Stadionbad 1996 - 1998, Teilrückforderung einer 1995 gewährten Landeszuwendung

Antrag,

der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 219.863,33 € bei der Haushaltsstelle 2.5702.940000 – 007 (Stadionbad, Sanierung/ Modernisierung) zuzustimmen. Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 2.5800.950000 – 020 (Umbau Kompostplätze).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gem. Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/ 2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte219.863,33 €2.5702.940000.9-005Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt219.863,33 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo-219.863,33 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Anteilige Rückzahlung einer Landeszuwendung.

Begründung des Antrages

In den Jahren 1996 bis 1998 ist die Sanierung des Stadionbades aufgrund der Verwendung von Asbest beim Bau durchgeführt worden. Die Maßnahme mit einem Aufwand von 8,5 Mio. DM ist vom Land Niedersachsen mit einer Zuwendung in Höhe von 3 Mio. DM gefördert worden.

Der Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 1995 enthielt eine auflösende Bedingung als Nebenbestimmung. Danach reduzierte sich die Landeszuwendung auf 30 % der verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten, wenn für die Sanierung der Dachdämmung keine Kosten anfallen. Die Sanierung der Dachdämmung war als sog. Eventual-Position bezeichnet. Die Kosten in Höhe von 1,6 Mio. DM sollten nur dann fällig werden, wenn sich wider Erwarten die Dämmschicht in Teilbereichen als so labil herausstellen sollte, dass sie bei der Entfernung des asbesthaltigen Putzes beschädigt wird und damit der Raum innerhalb der Dachkonstruktion kontaminiert wird.

Die Sanierung der Dachdämmung ist nicht vorgenommen worden. Das ist bei der Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt worden.





Damit reduzierte sich die Zuwendung des Landes auf 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 8.566.615,66 DM auf 2.569.984,69 DM. Da die bewilligte Zuwendung von 3 Mio. DM in voller Höhe abgerufen worden ist, fordert das Land die Überzahlung in Höhe von 430.015,31 DM = 219.863,33 € zurück.


Die Teilrückforderung der 1995 gewährten Landeszuwendung für die Asbestsanierung des Stadionbades ist unvorhersehbar. Der im Zusammenhang mit den gesamten Sanierungskosten erstellte Verwendungsnachweis lag der Bezirksregierung Hannover seit Dezember 2001 zur abschließenden Prüfung vor. Nachdem keine Beanstandungen bekannt wurden, galt dieses Vorhaben 2003 als abgerechnet. Die noch vorhandenen Haushaltsreste wurden nicht mehr in das Jahr 2004 übertragen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 war nicht absehbar, dass das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erst Anfang 2005 den Verwendungsnachweis abschließend prüfen würde, woraus sich die Rückzahlung eines Teilbetrages der Zuwendung ergab.

Die Rückzahlung ist unabweisbar, da sich nach Prüfung des Sachverhaltes der Anspruch des Ministeriums für Inneres und Sport als berechtigt erwies und die Zahlung bis zum 31.12.2005 zu erfolgen hat.
67.6 
Hannover / 08.12.2005