Anfrage Nr. 2497/2005:
Anfrage der SPD-Fraktion zur Tagespflegebörde der Stadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der SPD-Fraktion zur Tagespflegebörde der Stadt Hannover

Anfrage



Am 01.10.2005 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft getreten. Dabei ist unter anderem auch die Erlaubnispflicht für Tagespflegepersonen (§ 43 KJHG – Erlaubnis zur Kindertagespflege) neu eingeführt worden. Hierzu ist die Eignung der Tagespflegeperson, ihre Qualifizierung und die Geeignetheit der Räume zu überprüfen. Dies gilt sowohl für Personen, die bereits als Tagespflegepersonen tätig sind, wie für diejenigen, die erstmals als Tagespflegepersonen tätig sein wollen. Aufgrund dieses Erlaubnisverfahrens scheint es bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen momentan zu Engpässen zu kommen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wie viele Erlaubnisverfahren sind aufgrund der neuen Regelungen derzeit vom Jugendamt der Landeshauptstadt Hannover zu bearbeiten und führt dies zu Verzögerungen?

2. Wie viele Erziehungsberechtigte haben bei der Tagespflegebörse seit Januar 2005 bis heute einen Antrag auf Tagespflegebetreuung gestellt und mit welchem Ergebnis?

3. Wie hoch ist die Anzahl der nachgefragten und vermittelten Tagespflegepersonen aufgrund einer Qualifizierung, Beschäftigung oder sonstigen Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt?



Klaus Huneke
Fraktionsvorsitzender