Drucksache Nr. 2496/2003:
Marktgebührensatzung für die Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2496/2003
2
 

Marktgebührensatzung für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Marktgebührensatzung zu beschließen.

Zur Kostentabelle:
Die Gebührenanpassung wurde bereits in den Haushaltsansätzen 2004 umgesetzt. Insoweit ergeben sich keine Veränderungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages

Zusammen mit der Marktsatzung, die sich derzeit im Verfahren befindet, war die Gebührensatzung für die Benutzung der Märkte neu zu fassen.

Dabei waren mehrere Veränderungen gegenüber der bisherigen Satzung zu berücksichtigen:

1. Zunächst mussten die Bauernmärkte, die nun Teil der neuen Marktsatzung sind, als Gebührentatbestand aufgenommen werden.

2. Die Kosten für die Reinigung der Märkte haben sich deutlich verringert, da künftig nur noch eine Schlussreinigung ohne Beseitigung markttypischer Abfälle stattfindet.

3. Durch die veränderte Zuordnung und Trennung zwischen Marktwesen und Sondernutzung wurde deutlich, dass ein strukturelles Defizit im Bereich der Märkte eingetreten ist, das zwingend eine Kompensation im Rahmen der Gebührensätze erfordert, um die angestrebte Kostendeckung zu erreichen. Hier ist dies u.a. dadurch berücksichtigt worden, dass der Faktor Auslastung der Marktflächen mit rund 70 % in die Kalkulation aufgenommen wurde.

4. Im Laufe der letzten Jahre hat sich das Verhältnis zwischen Jahresgebühren und Tagesgebühren überproportional auseinander entwickelt. Die Jahresgebühren betragen derzeit nur noch 56 % der Gebühr, die als Tagesgebühr auf ein Jahr bezogen zu zahlen ist. Hier musste durch eine deutliche Verschiebung des Verhältnisses eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht werden.

Die Verwaltung hat sich für die Ermittlung der kostendeckenden Gebühr eines Fachbüros bedient. Das Büro Heyder und Partner hat nach den Angaben der Stadt die kostendeckende Gebühr ermittelt. Dabei handelt es sich um den Wert, der im Jahr 2004 nach den Haushaltsplanansätzen und der wahrscheinlichen Ausnutzung kostendeckend ist.
Das Gutachten ist als Anlage 2 zu dieser Drucksache beigefügt.

Es wird deutlich, dass die Tagesgebühren deutlich gesunken sind, während sie für die Jahresnutzungen minimal gestiegen sind. Dies hängt einmal damit zusammen, dass nunmehr die Reinigung der Märkte von den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern selbst vorzunehmen ist mit der Wirkung, dass insofern die Gebühren sinken konnten und damit, dass der Vorteil der Jahresnutzung nur noch rund 20 % beträgt, ein Wert der dem anderer Städte entspricht und auch in ausreichendem Maße die unterschiedliche Kostenverursachung berücksichtigt.

Die Gebühren für die Bauernmärkte liegen unterhalb der Gebühren für die Wochenmärkte, weil hier eine Schlussreinigung, wie sie bei den normalen Wochenmärkten stattfindet, von der Stadt nicht vorgenommen wird. Die Bauernmärkte wurden bisher von den Marktbeschickern und Marktbeschickerinnen nach Marktschluss nicht nur im Bereich des eigenen Standes, sondern daneben auf den Wegen und Plätzen im Bereich des Bauernmarktes selbst gereinigt, ohne dass es zu Beschwerden gekommen ist. Dies soll weiterhin so geschehen.

Bei den Tageszahlungen wurde die Mehrwertsteuer aus Praktikabilitätsgründen in die Gebühr eingerechnet und geringfügig (ca. 1 Cent) gesenkt, um eine vernünftige Rechengröße für eine Abrechnung durch die Marktmeisterin/den Marktmeister zu erhalten.

Eine genaue Definition, welche Fläche des Marktes mit dem Frontmetermaßstab zur Nutzung freigegeben wird, bedingt Regelungen, wie bei Überschreitungen der in der Jahreserlaubnis genehmigten Flächen zu verfahren ist.

Die Gebühren für die Sonder- und Jahrmärkte, sowie für den Weihnachtsmarkt wurden zunächst unverändert gelassen. Diese sollen im kommenden Jahr neu berechnet werden.

Hier wird die Verwaltung im nächsten Jahr eine Beschlussdrucksache vorlegen, mit der die Gebühren für diese Märkte angepasst werden sollen.

Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Lüneburg war der Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenpflicht in die Satzung aufzunehmen.

Die Jahresgebühren sollen im Regelfall per Einzugsermächtigung in monatlichen Raten gezahlt werden. Bei Rückgabe der Erlaubnis vor Ablauf des Jahres sind entsprechende Regelungen vorgesehen. Allerdings darf bei Rückgabe einer Jahreserlaubnis demselben Marktbeschicker/derselben Marktbeschickerin im gleichen Jahr keine erneute Jahreserlaubnis erteilt werden, um zu vermeiden, dass diese Regelung für Urlaubsunterbrechungen missbraucht wird.

Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.

Die Verbände sind zu der neuen Gebührensatzung gehört worden.

Die Satzung ist so formuliert, dass keine geschlechterspezifischen Beeinträchtigungen vorkommen. Besondere geschlechterspezifische Belange sind nicht zu berücksichtigen.
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Hannover / 18.11.2003