Antrag Nr. 2495/2019:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1448/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 -
Lehrter Straße / Gollstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1448/2019: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 -
Lehrter Straße / Gollstraße

Antrag

Die vorgenannten Gremien mögen die DS 1448/2019 mit folgenden Streichungen und Änderungen unter der Begründung des Antrages beschließen:

[…]
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Bauvorhabens für mindestens 14 18 Wohneinheiten einen vollständigen und prüffähigen Antrag auf Förderung von sozialem Mietwohnraum bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen. Für 50% davon soll, für mindestens für 30% der Wohnungen muss dabei verpflichtend ein Antrag nach Programmteil B (Förderung für Mieter mit niedrigen Einkommen und mit städtischen Belegrechten) des am 19.09.2013 (Beschlussdrucksache Nr. 1724/2013) vom Rat beschlossenen Kommunalen Wohnraumförderprogramm für Mietwohnungen gestellt werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung. Im Falle einer Förderzusage besteht die Verpflichtung, die geförderten Wohnungen jeweils zu errichten und zu vermieten. Soweit trotz vertragsgemäßer Antragstellung keine Förderung gewährt wird, gilt die jeweilige Verpflichtung als erfüllt. Anträge auf Förderung sind vier Monate nach Einreichung des Bauantrages spätestens aber zwei Monate nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzulegen. Soweit die Vorhabenträgerin dem nicht nachkommt, ist die Stadt zur Festsetzung einer Vertragsstrafe berechtigt.
[…]

Begründung


Erfolgt mündlich.



Dirk Machentanz