Antrag Nr. 2494/2019:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1433/2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1433/2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865, Lehrter Straße / Gollstraße, Auslegungsbeschluss

Antrag

Die vorgenannten Gremien mögen die DS 1433/2019 mit folgenden Streichungen und Änderungen unter Punkt 3.1.1 (Bauliche Nutzung/Bauweise) der Begründung beschließen:
Städtebauliches Konzept
[…]
Insgesamt entstehen 55 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, hinzu kommen die vier Reihenhäuser, die der Eigentumsbildung der Bevölkerung Rechnung tragen. Von den 59 Wohnungen sollen 25 % 30 % (14 18 Wohnungen) im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden.
[…]
Geförderte Wohnungen
25 % 30 % der Wohneinheiten werden im geförderten Mietwohnungsbau errichtet. Bei 59 Wohneinheiten, entspricht dies rechnerisch 14,75 17,7 Wohnungen. Für das Vorhaben sind 14 18 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau geplant, welche alle im Haus D möglichst gleichmäßig auf die Geschosswohnungsbauten aufgeteilt untergebracht werden.
Diese Anzahl an Wohnungen im geförderten Wohnungsbau ist deshalb angemessen, weil es sich bei 8 der 14 Wohnungen um große Wohnungen mit ca. 94 m² handelt, die vorrangig Familien mit mehreren Kindern zur Verfügung stehen sollen. Die großen Wohnungen befinden sich in den oberen beiden Geschossen. Das Erdgeschoss des Hauses D ist durch unterschiedlich große Wohnungen zwischen 38 und 82 m² sowie durch die Barrierefreiheit gekennzeichnet. Durch diese Vielfalt werden weitere Zielgruppen und Haushaltsgrößen angesprochen. In Zusammenhang mit dem frei finanzierten Wohnungsbau und den Reihenhäusern, die der Eigentumsbildung Rechnung tragen, wird eine Durchmischung von verschiedenen Personenkreisen erreicht.
Der Vorhabenträger wird für min. 14 18 Wohnungen einen vollständigen und prüffähigen Antrag auf Förderung von sozialem Mietwohnraum einreichen. Für 50 % der zu fördernden Wohnungen soll, für min. 30 % der Wohnungen muss ein Antrag auf Förderung nach dem Programmteil B des kommunalen Wohnraumförderprogramms der LHH für Mietwohnungen gestellt werden.
Ziel ist es, einen Beitrag zur Schaffung von preiswertem Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zu leisten.

Begründung

Erfolgt mündlich.
Dirk Machentanz