Drucksache Nr. 2493/2014:





Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2015

Inhalt der Drucksache:

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2493/2014
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt






Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2015

Antrag,

zu beschließen:


1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2015 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats (vgl. den entsprechenden Empfehlungstext des Theaterbeirats als Anlage 1) Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung

Landerer & Company GbR 23.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 43.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 38.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 30.000 €
134.000 €







b) Produktionsförderung
Agentur für Weltverbesserungspläne GbR 8.000 €
Commedia Futura e. V. 29.000 €
Figurentheater Marmelock GbR 5.000 €
Figurentheater Neumond 5.000 €
Figurentheater Die Füchse GbR 5.000 €
Figurentheater Die Roten Finger 5.000 €
Fräulein Wunder AG GbR 14.000 €
Klecks-Theater Hannover e. V. 20.000 €
Landerer & Company GbR 21.500 €
Theater an der Glocksee e. V. 14.000 €
TheaterErlebnis GbR 11.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 28.500 €
Theater im Pavillon (BI Raschplatz e. V.) 7.000 €
theater sýstema e. V. 26.000 €
Theater Triebwerk GbR 15.000 €
Theater Tüte 8.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 24.000 €
Tolstoi Hilfs- u. Kulturwerk Hannover e. V. 7.000 €
253.000 €
2. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt. Die Auszahlung zu den genannten Terminen erfolgt auch, wenn die Haushaltssatzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist.

3. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2015 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitgestellt.
4. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2015 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2015 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem paritätisch besetzten Beirat (drei Damen, drei Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €57,839.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €387,000.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€444,839.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€444,839.00)

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt den Empfehlungen des Theaterbeirats.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung. Auch in der Vergangenheit betrug die jährliche Aufwandsentschädigung 500 € pro Mitglied.
42.8 
Hannover / Nov 4, 2014