Drucksache Nr. 2493/2010 N1:
Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2493/2010 N1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Die Neufassung ist erforderlich, weil in der Anlage 1 § 4 (2) und in der Anlage 2 § 1 (2) Ergänzungen vorgenommen wurden.

Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.

Antrag,


1. den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über die Teilfläche BI, Theaterwerkstatt und Mezzo des Raschplatzpavillons (gem. Anlage 1) mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab dem 01.01.2012

und

2. den Abschluss eines Vertrages über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2012

sowie

3. die Kündigung des Vertrages vom 12. September 1988 mit der Bürgerinitiative (BI) Raschplatz


zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von allen Aktivitäten im Raschplatzpavillon profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Die Kostentabelle bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2012 bis 2014.

Begründung des Antrages

Der Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. (im Folgenden: BI) betreibt das gemeinnützige Kultur- und Kommunikationszentrum Pavillon. Es ist offen für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Im Pavillon greift die BI die vielfältigen sozialen, politischen und kulturellen Strömungen des gesellschaftlichen Lebens auf. Sie sieht den Pavillon als Experimentierfeld für alle kulturellen Sparten, als Ort der kulturellen und politischen Bildung.

Der Rat hat sich mit dem Beschluss über die Sanierung der von der BI seit 30 Jahren genutzten Räumlichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit mit der BI ausgesprochen (DS 2195/2009).

Der derzeitige Vertrag zwischen der Landeshauptstadt und der BI regelt sowohl die Überlassung des Gebäudes als auch die Höhe der Zuwendung an die BI. Aktuell erhält die BI eine jährliche Zuwendung in Höhe von 399.200 €. In dieser Zuwendung ist sowohl eine institutionelle Förderung als auch eine pauschale Zuwendung zur Miete in Höhe von
7.000,- € jährlich enthalten. Der derzeitige Vertrag wurde im Jahre 1988 abgeschlossen und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2011. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn bis zum 31.01.2011 keine Kündigung erfolgen sollte.

Die Sanierung der Immobilie wird zum Anlass genommen, die Vertragsbeziehungen mit der BI auf eine neue Grundlage zu stellen. Grundgedanke der Vereinbarungen ist, dass die BI einen ordentlichen Mietvertrag (Anlage 1) erhält, der die Aufgaben und Pflichten des Mieters transparent macht und eindeutig regelt. Mit dem Mietvertrag inhaltlich verknüpft ist ein Zuwendungsvertrag mit der BI (Anlage 2) für drei Jahre, der unter anderem die zukünftige inhaltliche Arbeit der BI sichert und der neuen Kostensituation der BI (Erhöhung des Mietzinses) Rechnung trägt.



Grundzüge der neuen Verträge:


1. Mietvertrag (Anlage 1)

- Dauer zehn Jahre ab 01.01.2012
- Mietzins 10 €/qm
- Der Mieter trägt die Kosten für die Reinigung, Instandhaltung,
Schönheitsreparaturen und anteilig für die Wartung der
betriebstechnischen Anlagen.
- Eine Untervermietung für gastronomische Zwecke wird gestattet, die
Pachteinnahmen verbleiben weiterhin bei der BI.
- Die Räumlichkeiten der Theaterwerkstatt werden miet- und betriebskostenfrei Freien
Theatern aus der Landeshauptstadt Hannover überlassen.
- Die Betriebskosten werden für die ersten drei Jahre von der Landeshauptstadt
Hannover getragen. Ab dem 01.01.2015 ist die BI verpflichtet, zuzüglich zur Miete
die Betriebskosten zu tragen und hierauf eine monatliche Vorauszahlung zu leisten.
Es ist beabsichtigt, dass diese zusätzlichen Kosten durch eine Erhöhung der
städtischen Zuwendung ausgeglichen werden.



2. Zuwendungsvertrag (Anlage 2)

- Laufzeit drei Jahre ab 01.01.2012
- Die institutionelle Zuwendung (Fehlbedarfsfinanzierung) beträgt maximal jährlich
936.123,20 €. Die Zuwendung umfasst auch einen Ausgleich des Mietzinses
in Höhe von 481.923,20 € sowie der Reinigungskosten in Höhe von 62.000 €.
Im Jahr 2012 reduziert sich die Zuwendung, da der Ausgleich für Mietzins und
Reinigungskosten in vollem Umfang erst nach Abschluss der Sanierung erfolgt.
- Die BI legt vor Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan vor.
- Jährliche Überprüfung des Zielerreichungsgrades
- Bei einem Auszug der Nutzer des Südteils reduziert sich die Zuwendung
(aufgrund reduzierter hausorganisatorischer Tätigkeiten) um 37.166 €.
Dez. IV /41.1
Hannover / 19.01.2011