Antrag Nr. 2492/2017:
Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion "Die FRAKTION" zu Drucks. Nr. 1941/2017: Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

zu beschließen:
Die Richtlinien aus Anlage 1 des Antrags werden wie folgt geändert bzw. um weitere Angaben ergänzt.
1.
Zur Förderung des literarischen Schaffens in Hannover vergibt die Landeshauptstadt Hannover einen Preis, der mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000,- EUR verbunden ist. Soll ein Gemeinschaftswerk ausgezeichnet werden, ist eine Teilung des Preises möglich. Der Förderpreis trägt den Titel „Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover „LHHesenswert – Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover“.
Der Preis wird erstmals im Herbst 2017 2019 und anschließend in allen ungeraden Kalenderjahren verliehen, und damit in jährlichem Wechsel mit dem Hölty-Preis für Lyrik. Eine nochmalige Verleihung an dieselbe Person ist zulässig, wenn ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren verstrichen ist.
2.
Der Preis wird an Personen verliehen, deren bisheriges literarisches Schaffen in Bezug auf die literarische Qualität und Kreativität eine Auszeichnung und Förderung verdient. Auch an buchgestaltende Künstler und Künstlerinnen kann der Preis vergeben werden. Ein Schwerpunkt soll auf Personen liegen, die noch am Anfang ihres literarischen Schaffens stehen und deren ausgezeichnetes Werk möglichst nicht älter als zwei bis vier Jahre ist. Auch sollen insbesondere Personen ausgezeichnet werden, bei denen mit der Landeshauptstadt Hannover eine Beziehung besteht, die aus der schriftstellerischen bzw. künstlerischen Tätigkeit, dem Wohnsitz, dem Geburtsort oder der thematischen Bindung resultiert. Die Kriterien, die zu erfüllen sind, werden durch die Jury definiert und öffentlich transparent und für Interessierte einsehbar gemacht.
3.
Die Entscheidung über die Zuerkennung des Förderpreises trifft die Jury. Die Jurymitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jurymitglied kann bis zu zwei Titel empfehlen, die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Zusätzlich dürfen Vorschläge aus der Bevölkerung schriftlich eingereicht werden. Dabei zu befolgende Kriterien, Formalia sowie die zeitliche Begrenzung des Einreichungszeitraumes werden öffentlich bekannt gegeben, so dass alle Empfehlungen einen gewissen Standard befolgen. Alle Vorschläge der Jury sowie mindestens zwei den Vorgaben entsprechenden Vorschläge (sofern vorhanden, ansonsten entsprechend weniger) aus der Bevölkerung ergeben die Nominierungsliste, aus der die Preisträgerin/der Preisträger in einer oder mehreren Jurysitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder ausgewählt wird. Bei der Durchführung einer Jurysitzung sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Jury anwesend ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Beschlussverfahren ist erst mit der Zuleitung des Juryvotums an das Kulturdezernat der Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen. Es steht der Landeshauptstadt frei, die Nominierungsliste der Jury nach Abstimmung gemeinsam öffentlich zu machen. Die Landeshauptstadt wird die Nominierungsliste unmittelbar nach der Preisverleihung öffentlich machen.
7.
Zu den Jurysitzungen lädt die Geschäftsführung ein und leitet den Jurymitgliedern zur Vorbereitung die vollständigen Sitzungsunterlagen zu. Die von den zuständigen Ratsgremien berufenen Mitglieder der Jury (mit Ausnahme der/des Kulturdezernentin/Kulturdezernenten) erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- EUR 750,- EUR im jeweiligen Jahr der Preisverleihung aus den Mitteln der Literaturförderung.
9.
Eine Evaluation des Projekts erfolgt nach der zweiten Vergabe des Preises im Herbst 2021.
10.
In die Kostenrechnung müssen Mittel zur Bewerbung des Literaturpreises und auch Maßnahmen zur Aufbereitung der Vorschläge von Bürgern mit eingerechnet bzw. freigegeben werden. Über die angemessene Gestaltung einer Bewerbung des Preises und der Möglichkeit für die Bevölkerung, Vorschläge einzureichen, ist nachzudenken (z. B. durch Presseinformationen sowie einer Internetpräsenz inkl. Formularen zur Einreichung).
Außerdem sind die in der Kostentabelle aufgeführten finanziellen Auswirkungen zu überarbeiten, da Werbekosten und erhöhte Aufwandsentschädigung für die Jurymitglieder sich auch in der Gesamtfinanzierung niederschlagen.

Begründung

Die literarische Förderung ist ein wichtiges Thema und ein hochdotierter, prestigeträchtiger Preis wie dieser sollte nicht übereilt ins Leben gerufen werden. Daher sollte die erste Verleihung statt im Herbst 2017 erst im Herbst 2019 stattfinden. Durch diese Verlängerung der Vorbereitungszeit können noch offene Fragen geklärt und das Konzept des Preises angepasst und aufgewertet werden.

Der Bedarf für eine Erweiterung ergibt sich zunächst natürlich aus der Änderung des unter Ziffer 3 definierten Rechts zum Einreichen von Vorschlägen bzw. Empfehlungen von jedem literarisch interessierten Leser/in. Daraus ergibt sich nämlich auch die Konsequenz, einer Vorlaufphase nach öffentlicher Ankündigung des Preises. Es muss Möglichkeiten zur Information von Interessierten geben, die frei zugänglich sind und neben den Kriterien, die zur Qualifizierung für den Preis erfüllt werden müssen, auch Formalia enthalten, die sicherstellen, dass eingereichte Vorschläge einer bestimmten Struktur folgen, um der Jury die Auswahl und Bewertung zu erleichtern. Dadurch wird das Verfahren nicht nur transparenter, sondern insgesamt zugänglicher für die Öffentlichkeit. Dies ist nicht nur nötig im Sinne der generellen Literaturförderung, sondern begünstigt auch den Abbau des Elfenbeinturm-Images, das jeder Literatur, die nicht trivial und massentauglich ist, gerne anhaftet.
Für Die FRAKTION steht außer Frage, dass diese literarische Auszeichnung das Potential hat, auch vermeintlich unbekannte regionale Texte ortsverbundener Autoren in das Bewusstsein der Bürger zu tragen. Schließlich wird so auch eine Plattform geschaffen, auf der die Künstler ihre Bekanntheit ausbauen können, was ihren Erfolg nachhaltig beeinflussen kann, und genau so sollte man das Konzept auch nutzen.

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender