Drucksache Nr. 2491/2014:
Spielstättenvertrag KinderTheaterHaus 2015 - 2017

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Nr.
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2491/2014
7
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Spielstättenvertrag KinderTheaterHaus 2015 - 2017

Antrag,

zu beschließen:

dem Abschluss des Spielstättenvertrages mit Klecks-Theater Hannover e. V. für den Betrieb der Spielstätte „KinderTheaterHaus“ (gem. Anlage 1) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1.1.2015 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Programm der Spielstätte „KinderTheaterHaus“ richtet sich an Menschen jeden Geschlechts.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42B - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 42B - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €130,000.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€130,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€130,000.00)
Die Darstellung in der Kostentabelle bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2015. In den Jahren 2016 und 2017 werden jeweils Mittel in gleicher Höhe benötigt.

Begründung des Antrages

Zum Hintergrund
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat für die Jahre 2015 und 2016 eine Erhöhung der Mittel für die Finanzierung der Freien Theater um insgesamt 100.000 € beschlossen.

Die Erhöhung der Theaterförderung soll sowohl für die Förderung konkreter künstlerischer Projekte (zur Erhöhung der Mittel zur Vergabe nach Empfehlung durch den Theaterbeirat vgl. Beschluss-Drucksache Theaterförderung 2015) als auch als Strukturförderung (vgl. die Verträge mit den drei Spielstätten „Theater in der Eisfabrik“, „KinderTheaterHaus“ und „Figurentheaterhaus Theatrio“) eingesetzt werden.

Zum KinderTheaterHaus
Mit der DS 0675/2014 wurde die Fortsetzung des bestehenden Kooperationsvertrages (Laufzeit 2012-2014) mit dem Klecks-Theater Hannover e. V. zum Betrieb der Spielstätte „KinderTheaterHaus“ beschlossen. Mit derselben Drucksache wurde die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse der Evaluation „zur inhaltlichen Ausrichtung sowie den organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen“ in einen neuen Vertrag mit der Laufzeit 2015-2017 einzuarbeiten.

Der vorliegende neue Spielstättenvertrag führt zielgerichtet mehrere bisherige Förderelemente zusammen. So wurde bisher die Spielstätte „KinderTheaterHaus“ zum einen durch eine Zuwendung in Höhe von 50.000 € aus dem oben genannten bestehenden Kooperationsvertrag und zum anderen über die vom Theaterbeirat empfohlene Grundförderung in Höhe von 60.000 € gefördert.

Gemäß den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover in der aktuell gültigen Fassung vom 23.06.2011 (DS 0442/2011) bezieht sich die Grundförderung jedoch auf eine Förderung künstlerischer Leistung und perspektivischer Entwicklung. Strukturelle Maßnahmen sollen mit der Grundförderung nicht vorrangig gefördert werden. Die Überführung der Grundförderung in Spielstättenförderung ist somit folgerichtig.

Die in dem vorliegenden Spielstättenvertrag genannte Fördersumme von jährlich 130.000 € setzt sich aus den jährlichen Förderbeträgen des bisherigen Kooperationsvertrags in Höhe von 50.000 €, der bisherigen Grundförderung in Höhe von 60.000 € und einem Betrag von 20.000 € aus der Erhöhung der Mittel für die Finanzierung der Freien Theater zusammen.

Die Zusammenführung des bestehenden Kooperationsvertrages und der bisherigen Grundförderung in einen Spielstättenvertrag verbessert die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen, optimiert die Nutzung und Auslastung des Gebäudes, stärkt die Freie Szene, sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und fördert eine Kultur der Teilhabe.


42.8 
Hannover / Nov 4, 2014