Antrag Nr. 2491/2005:
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP-Fraktion und Gruppe WASG/Die Linke. zum Nachbarschaftstreff Gartenhaus Am Judenkirchhof 10

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2491/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 01.12.2005: Ratsversammlung: Die für eine Dringlichkeit erforderliche Mehrheit (mehr als 44 Stimmen) wurde mit 36 Stimmen nicht erreicht. Der Antrag ist für die Ratsversammlung am 19. Januar 2006 vorgesehen.
  • 19.01.2006: Ratsversammlung: eingebracht und überwiesen: Kulturausschuss, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
  • 17.02.2006: Kulturausschuss: 5 Stimmen dafür, - Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
  • 09.03.2006: Verwaltungsausschuss: gegen 4 Stimmen beschlossen
  • 30.03.2006: Ratsversammlung: Mit 36/20/0 beschlossen mit der Änderung, dass die Adresse "Am Judenkirchhof 11 C" und nicht "Am Judenkirchhof 10" lautet.

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP-Fraktion und Gruppe WASG/Die Linke.

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP-Fraktion und Gruppe WASG/Die Linke. zum Nachbarschaftstreff Gartenhaus Am Judenkirchhof 10

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag auf, den Verkauf des Grundstücks Am Judenkirchhof 10 für 2 Jahre auszusetzen, um dem derzeitigen Nutzer- und Trägerverein die Chance zu ermöglichen, evtl. unter Zuhilfenahme eines Fördervereins das Grundstück selbst zu erwerben

Begründung

Das denkmalgeschützte Fachwerkhaus Am Judenkirchhof 10 wird seit 1976 von mehreren soziokulturellen Vereinen in Selbstverwaltung genutzt. Seither werden notwendige Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen von den Nutzern unter Erfüllung der Denkmalschutzauflagen auf eigene Kosten durchgeführt.
Die bestehenden Vereine wollen ihre Arbeit in Form eines Nachbarschaftstreffs weiterführen. Um diese Arbeit im Sinne der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement zu ermöglichen, ist das Land als Eigentümer aufgefordert, den Wunsch nach Erzielung schneller Verkaufserlöse zurückzustellen. Außerdem muss bei der Bewertung des Grundstückes der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Als Einzeldenkmal steht nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die Innenausstattung sowie das Umfeld, d.h. der Garten unter Schutz.

Klaus Huneke
Fraktionsvorsitzender


Lothar Schlieckau Wilfried Engelke
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender


Detlef Schmidt
Grupenvorsitzendr