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Sicherung der Umfassungsmauern des Kirchenschiffs der Aegidienkirche
Außerplanmäßige Ausgabe gem. § 89 Abs. 1 NGO
Antrag,
1.1
der Sicherung der Umfassungsmauern des Kirchenschiffs der Aegidienkirche in Höhe von insgesamt 300.000 € und
1.2
folgender außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle | Bezeichnung | Betrag |
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2.3660.940000.9 Vorhaben 001 | Sanierung/Umgestaltung Aegidienkirche/-torplatz
Hochbau | 300.000 € |
zuzustimmen.
Deckung:
Der o.g. Mehrbedarf kann bei folgenden Haushaltsstellen gedeckt werden:
Haushaltsstelle | Bezeichnung | Betrag |
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2.6300.950000.7 Vorhaben 213 | Stadtplätze
Tiefbau | 200.000 €
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2.3660.368000.0 Vorhaben 001 | Sanierung/Umgestaltung
Aegidienkirche/-torplatz Zuschüsse von Dritten | 100.000 €
(Mehreinnahmen) |
| gesamt: | 300.000 € |
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gemäß dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und CDU-Fraktion zu Geschlechtsdifferenzierung in Drucksachen (Drucks. Nr. 1278/2003),
den der Rat am 03.07.2003 gegen 5 Stimmen beschlossen hat, ist bei jeder Drucksache der
Verwaltung (DS) zu vermerken, ob
1. die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und
inwieweit
2. Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer - in Hinblick auf
Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a..
Zu 1.:
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und
werden daher nicht geschlechtsspezifisch betrachtet.
Zu 2.:
Frauen sind von der geplanten Sicherung der Umfassungsmauern nicht anders betroffen
als Männer.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 100.000,00 € | 2.3660.368000.0 - 001 | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 100.000,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 300.000,00 € | 2.3660.940000.9 - 001 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 10.000,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 300.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 10.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -200.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -10.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Im Zuge der Vorbereitung zur Sanierung des Turms der Aegidienkirche (vgl. DS 0647/2003) wurde festgestellt, dass große Teilbereiche des Mauerwerks der Giebeldreiecke des Kirchenschiffs Schädigungen aufweisen.
Nach einem ersten Abbruch von Steinen im Juni 2003 sind in einer Sofortmaßnahme Teile
der geschädigten Mauerwerkspartien gesichert bzw. vorläufig abgetragen, sowie die
gefährdeten Bereiche abgesperrt worden.
Insbesondere durch Witterungseinflüsse wie Durchfeuchtung von Mauerwerk und Fugen mit nachfolgender Gefügelockerung infolge Frosteinwirkung, Verwitterungsprozesse der vorhandenen Abdeckungen aus Naturstein, Korrosionsprozessen der Verklammerung, aber auch in die Fugen einwachsender Begrünung besteht die zunehmende Gefahr, dass sich weiteres Material löst und herabstürzt.
Aus dem zwischen der Landeshauptstadt und der Kirchengemeinde in 1954 geschlossenen
Vertrag zur Nutzung und Erhaltung des Mahnmals ergibt sich die Verpflichtung der Stadt zur Instandsetzung der Umfassungsmauern.
Hierzu soll die Mauerkrone durch den fachgerechten Neuversatz vorhandener und die
Ergänzung mit neuen Natursteinabdeckungen im Bereich der äußeren Wandschale
dauerhaft wiederhergestellt werden. Die innere Wandschale soll eine Kupferblechabdeckung
erhalten. Die korrodierten Eisenklammern sollen durch Edelstahlklammern ersetzt werden;
das schadhafte Natursteinmauerwerk soll in den betroffenen Partien neu versetzt
und ergänzt, sowie die Verfugung der Giebelaußenseiten erneuert werden.
Infolge der weiter fortschreitenden Schädigung der Bausubstanz und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit ist eine besondere Dringlichkeit dieser Sanierungsmaßnahmen gegeben.
Zur Erzielung von Synergieeffekten ist es wünschenswert, die baulichen Maßnahmen möglichst in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Sanierung des Turms abzuwickeln.
Finanzierung:
Die Maßnahmen zur Sanierung sind durch Minderausgaben durch Zurückstellung der Neugestaltung des Neustädter Marktplatzes und mit Drittmitteln gedeckt. In einem Gespräch am 01.10.03 wurde seitens der Landeskirche eine Beteiligung im Umfang von 1/3 der Kosten in Aussicht gestellt. Von einer konkreten Zusage nach Beteiligung der zuständigen Gremien wird ausgegangen.
Als kompensatorische Maßnahme für die Zurückstellung der Neugestaltung des Neustädter Marktplatzes sollen zunächst intensive Pflegemaßnahmen insbesondere auf der Platzfläche vorgenommen werden.
Die außerplanmäßige Ausgaben ist nach § 89 Abs. 1 NGO unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltes 2003 der Sanierungsbedarf der Umfassungsmauern des Kirchenschiffs der Aegidienkirche nicht absehbar war.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist nach § 89 Abs. 1 NGO unabweisbar, weil der Sanierungsbedarf aus der Verkehrssicherungspflicht heraus ein unverzügliches Handeln erforderlich macht.
65 alt, 66.2 H neu
Hannover / 14.11.2003