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Mit einer Anfrage zu obigen Mängeln, die ab dem Jahr 2016 durch den Fachbereich Gesundheit der Region Hannover bei Besichtigungen von Schulen in der Stadt Hannover und im Umland festgestellt wurden, wandte sich die CDU-Regionsfraktion an die Regionsversammlung.
In der Antwort auf diese Anfrage hieß es unter anderem „Im Falle festgestellter Mängel wird von den Schulen jeweils eine schriftliche Bestätigung eingefordert, in der die eigenverantwortlich umgesetzten Maßnahmen auszuführen sind. Die Beseitigung von baulichen Mängeln war und ist dabei in Abhängigkeit von Dringlichkeit und finanziellen Ressourcen unter Umständen langwieriger. Wenn Rückmeldungen vollständig und plausibel sind – hier vertrauen wir auf die Eigenverantwortung der Einrichtung – sehen wir von einer Nachbesichtigung ab.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die baulichen Anforderungen mit einer Frist zur Umsetzung verbunden? Wenn ja, wer legt diese Frist fest?
2. Welche Schulen in der Stadt Hannover weisen aktuell Rückstände bei Mangelbeseitigungen in diesem Bereich auf (Bitte um Auflistung der Schulen und jeweiligen Mängel)? Wie lange sind diese bereits bekannt, und wann werden sie abgestellt?
3. Waren bei Nachbegehungen an Schulen in der Stadt Hannover noch Mängel vorhanden, obwohl diese als abgestellt gemeldet wurden?
Jens Seidel
Vorsitzender
Vorbemerkungen:
Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch-epidemiologischer Bedeutung. Aus den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen wie z.B.:
· die Erstellung eines aktuellen Hygieneplans
· die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und Elternvertretungen
· die Belehrungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten bei Infektionsfällen.
Nach § 36 Abs. 1 müssen Gemeinschaftseinrichtungen z.B. die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Die angesprochenen in Schulen auftretenden Hygienemängel können zum Beispiel sein:
· fehlender Hygieneplan (hierzu gibt es Vorgaben und ein Musterexemplar des Landes)
· fehlende oder defekte Seifenspender
· mangelnde Sauberkeit und starke Verschmutzung
· unsachgemäße Nutzung der Reinigungsmittel
· unvollständige Ausstattung in Bezug auf Infektionskrankheiten (Mundschutz, Einmalhandschuhe
· defekte, beschädigte oder fehlende Sanitärobjekte
· schwer zu reinigende Oberflächen
· fehlende oder mangelhafte Sanitärhygieneausstattung wie Seifenspender und Handtuchspender, Toilettenbürsten etc.
· zu geringer Luftaustausch in den Sanitärräumen.
Die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen obliegt der Region Hannover, dem Fachbereich Gesundheit. Dieser führt infektionshygienische Begehungen (anlassbezogen oder routinemäßig) in den jeweiligen Schulen durch. Zu den Begehungen werden entsprechende Berichte gefertigt und Empfehlungen ausgesprochen. Über den Sachstand der Beseitigung der aufgeführten Mängel erbittet die Region zu einem bestimmten Termin schriftliche Hinweise durch die jeweilige Schulleitung.
Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Rückmeldungen handelt, die vom Fachbereich Gesundheit der Region Hannover zur Beantwortung dieser Ratsanfrage eingeholt worden sind.
Frage 1: Sind die baulichen Anforderungen mit einer Frist zur Umsetzung verbunden? Wenn ja, wer legt diese Frist fest?
Nach Auskunft des FB Gesundheit der Region Hannover werden zur Beseitigung von Mängeln grundsätzlich keine Fristen gesetzt. Wie bereits beschrieben erbittet die Region Hannover zu einem von ihr festgesetzten Termin den Sachstand zu der Beseitigung der aufgeführten Mängel schriftlich durch die jeweilige Schulleitung.
Frage 2: Welche Schulen in der Stadt Hannover weisen aktuell Rückstände bei Mängelbeseitigungen in diesem Bereich auf (Bitte um Auflistung der Schulen und jeweiligen Mängel)? Wie lange sind diese bereits bekannt, und wann werden sie abgestellt?
Der Schulverwaltung der LH Hannover liegen aus dem angefragten Zeitraum – also 2016 bis 2018 – keine Berichte über die Hygienebesichtigungen und auch keine Stellungnahmen der Schulleitungen zum jeweiligen Sachstand vor. Daher kann zurzeit hierüber keine Auskunft gegeben werden. Es liegt lediglich die zahlenmäßige Aufstellung über die durchgeführten Begehungen vor.
Ab Mai 2019 wurde daher mit der Region Hannover ein neues Verfahren vereinbart, dass die Beteiligung des LH Hannover, also des Schulträgers, sicherstellt. Grundsätzlich werden insbesondere die baulichen Mängel, die in Schulen auftreten über die Schulhausmeister*innen an den Fachbereich Schule bzw. an den Fachbereich Gebäudemanagement gemeldet und von dort im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen beseitigt. Seit Mai 2019 haben nach den zzt. Vorliegenden Unterlagen zwei Begehungen stattgefunden:
· GS Groß-Buchholzer Kirchweg (15.05.2019)
· Kurt-Schumacher-Schule/ OBS Pestalozzischule (24.06.2019)
Teilnehmer*innen für die LHH waren jeweils der Schulhausmeister sowie eine Mitarbeiterin von der Kommunalen Gebäudereinigung 18.7. Die Begehungsprotokolle liegen vor. In den Berichten finden sich in erster Linie Hinweise zur Reinigung sowie zu organisatorischen Angelegenheiten der Schulen. Bauliche Mängel sind an diesen Standorten nicht benannt worden.
Frage 3: Waren bei Nachbegehungen an Schulen in der Stadt Hannover noch Mängel vorhanden, obwohl diese als abgestellt gemeldet wurden?
Dies ist nicht bekannt. Nach Auskunft der Region Hannover wurde in acht Schulen eine Nachbegehung bzgl. der Optimierung der Reinigung durchgeführt. Die Nachbegehungen erfolgten jeweils zeitnah zur primären Überwachung.