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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zum Digitalpakt Schule
in der Ratssitzung am 24.10.2019, TOP 3.1.1.
Seit dem 14. August 2019 ist es möglich, beim Land Niedersachsen Mittel aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen. Insgesamt stehen für Niedersachsen 522 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat daran einen Anteil in Höhe von 20.186.836 Euro. Daraus ergibt sich für Hannover die einmalige Gelegenheit, die digitale Infrastruktur unserer Schulen zügig und nachhaltig zu verbessern. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sieht seitens der LHH der genaue Zeitplan für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule aus?
2. In wie weit unterstützt die LHH die Schulen bei der Erstellung eines schuleigenen Medienbildungskonzepts?
3. Welche konkreten Ziele plant die LHH mit den Mitteln aus dem DigitalPakt Schule vorrangig zu erreichen?
Jens Seidel
Vorsitzender
Text der Antwort
Mit den Mitteln aus dem DigitalPakt soll die Ausstattung der Schulen im Rahmen des geplanten Rollout des Medienentwicklungsplans umgesetzt werden. Der Einsatz der geplanten Mittel wird zum Zeitpunkt des technischen Anschlusses der Schulen erfolgen.
Frage 1: Wie sieht seitens der LHH der genaue Zeitplan für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule aus?
Das Verfahren des DigitalPakts sieht vor, dass Förderanträge bis zum 16.05.2023 gestellt werden können. Die Auszahlungen der Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2024 erfolgt sein. Die Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31.12.2025 vollständig abzurechnen.
Der Fachbereich Schule koordiniert die Umsetzung des DigitalPakt Schule, sowie den weiteren Rollout des Medienentwicklungsplans in den Schulen.
Hieraus ergibt sich auch der Zeitplan für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt.
Ab Oktober 2019 berät der Fachbereich Schule die Schulen bei der Erstellung eines Medienbildungskonzeptes, welches notwendig für die Antragsstellung zur Förderung ist.
Die Erstellung dieser Konzepte soll von den Schulen so schnell wie möglich abgeschlossen werden, spätestens bis zum 31.12.2022, damit entsprechende Anträge vor Ablauf der Frist gestellt werden können.
Das Land Niedersachsen hat im August 2019 eine onlinebasierte Antragsplattform freigeschaltet. Hierüber muss für jede Einzelmaßnahme pro Schule ein eigener Antrag gestellt und bewilligt werden. Der Fachbereich Schule wird in Abstimmung mit den Schulen die Maßnahmen planen und abstimmen und die Mittel dementsprechend zeitgerecht beantragen. Die Beantragung der Mittel erfolgt also je nach Zeitpunkt der Maßnahme nach Vorlage der Kostenschätzung.
Frage 2: In wie weit unterstützt die LHH die Schulen bei der Erstellung eines schuleigenen Medienbildungskonzepts?
Die aktuellen Medienbildungskonzepte der Schulen wurden vom Fachbereich Schule angefordert und werden gesichtet und auf Vollständigkeit für die Antragsstellung geprüft.
Derzeit gibt es seitens der NLSchB noch keine abschließende Vorgabe, welche Inhalte im förderungsfähigen Medienbildungskonzept beschrieben werden müssen. Zusammen mit anderen Schulträger*innen trägt der Fachbereich Schule daher Fragen/mögliche Kriterien in diesem Kontext zusammen und wird auf dieser Grundlage – gemeinsam mit der Landesschulbehörde – eine Checkliste für die Schulen entwickeln.
Der Fachbereich Schule wird auf die einzelnen Schulen zugehen und mit ihnen besprechen, ob und inwieweit deren Medienbildungskonzepte angepasst werden müssen. Die Schulverwaltung berät bei Bedarf auch bezüglich möglicher Fragen hinsichtlich der Ausstattung der Schule.
Darüber hinaus wird das Medienzentrum der Region Hannover spezifische Fortbildungen zur Erstellung der Konzepte anbieten. Die erste Fortbildung findet im November statt.
Frage 3: Welche konkreten Ziele plant die LHH mit den Mitteln aus dem DigitalPakt Schule vorrangig zu erreichen?
Der DigitalPakt Schule unterstützt Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen und ist eine Zuwendung zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.
Die Verwaltung möchte vorrangig erreichen, dass mobiles Lernen in den Schulen umgesetzt werden kann.
Die Schulen sollen mit einem flächendeckenden WLAN versorgt werden.
Außerdem ist die Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitalen Anzeige- und Interaktionsgeräten, wie z. B. interaktiven Tafelsystemen, auf Grundlage der Medienbildungskonzepte geplant.