Informationsdrucksache Nr. 2478/2015:
Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit

Inhalt der Drucksache:

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2478/2015
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Mietkostenzuschuss für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder- und Jugendarbeit

Die Verwaltung informiert mit dieser Drucksache über die Mietkostenzuschüsse für Einrichtungen und Geschäftsstellen der Kinder und Jugendarbeit.

Die Verwaltung wurde zu den Haushaltsplanberatungen 2013 (DS 15-1900/2012) beauftragt, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in nicht städtischen Gebäuden eine Entscheidungsvorlage für einen Mietkostenzuschuss zu erarbeiten. Dies ist in der Drucksache 2024/2013, die so beschlossen wurde, geschehen. Die Verwaltung hat einen Bericht über die Auswirkung der Drucksache zugesagt.

In 2013 standen für das zweite Halbjahr 75.000 € zur Verfügung. Davon wurden im Januar 2014 rückwirkend 58.673,85 € an die anspruchsberechtigten Träger gezahlt. Ab 2014 waren Mittel in Höhe von 150.000 € jährlich verfügbar. Für 2014 wurden im Juli 2014 120.371,70 € ausgezahlt. Für 2015 wurden im Juli dieses Jahres 136.759,65 € an die anspruchsberechtigten Träger gezahlt.

Die Erprobung des Verfahrens hat ergeben, dass der vorhandene Ansatz nicht vollständig ausgeschöpft wird.

Mitte 2013 wurde die Höhe der Zuwendung geplant. In dieser Zeit kündigten einige Träger, deren Einrichtungen mietfrei untergebracht waren, an, Anträge für diese Einrichtungen zu stellen. Diese Träger wollten Mietverträge mit den Eigentümern schließen, die die benutzten Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Ziel war es, auch einen Mietkostenzuschuss für die betreffenden Einrichtungen beantragen zu können.

Die Verwaltung hat bei der Planung der Höhe des Mietkostenzuschusses diese Träger berücksichtigt. Daher wurde in 2013 der Zuschussbetrag auf 3,50 € pro Quadratmeter festgelegt. Bisher sind aber von den betreffenden Trägern keine Anträge gestellt worden. Somit sind in den Jahren 2013 bis 2015 Mittel nicht verbraucht worden.

Von der bisherigen Antragstellung ausgehend ist es möglich, in den Folgejahren den Mietkostenzuschuss pro Quadratmeter zu erhöhen. Sofern es bei dem Ansatz von 150.000 € und den derzeitigen Antragstellern bliebe, wäre eine Förderung von 4,-- € pro Quadratmeter denkbar.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den Zuschüssen profitieren generell beide Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Veränderungen. Die Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt.

51.5 
Hannover / 09.11.2015