Drucksache Nr. 2476/2020 N1:
Veränderung des Schulbezirks der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1. Neufassung
2476/2020 N1
4
 

Veränderung des Schulbezirks der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT)

Antrag, zu beschliessen

1. Den Schulbezirk der Grundschule (GS) Buchholz-Kleefeld II (AT) entsprechend der Anlagen 1 bis 3 zum Schuljahr 2022/23 zu verändern und für den neuen Standort den Schulbezirk gemäß Anlage 4 festzulegen.

2. Die Schülerbeförderung vom bisherigen Grundschulstandort Nackenberger Straße zum neuen Schulstandort Paracelsusweg sicherzustellen, längstens für einen Zeitraum von drei Schuljahren.

3. Die Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte,Lehrende und Schüler*innen sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen.

Kostentabelle

Seit Gründung der GS Buchholz-Kleefeld II zum Schuljahr 2015/16 werden Schüler*innen vom Grundschulstandort Groß-Buchholzer-Kirchweg zum Schulstandort Nackenberger Straße befördert. Dafür sind im Haushalt 80.000 € veranschlagt. Der Haushaltsansatz wird in 2021 bis 2025 fortgeführt. Die Mittel sind in den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2021/2022 eingestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts.

Begründung des Antrages

1. Änderung der Schulbezirke
Die Kinder der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT) am derzeitigen Standort Nackenberger Straße, werden mit Fertigstellung der Schule am Standort Paracelsusweg umziehen. Damit verbunden ist die Veränderung des Einzugsgebiets der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT). Der Schulbezirk der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT) am Standort Paracelsusweg soll aus Teilbereichen der Schulbezirke der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg, GS Mühlenweg und GS Pestalozzi Grundschule gebildet werden.

Die hier kenntlich gemachten Änderungen sind nur auf Grund der Änderungen der Baublöcke durch das Sachgebiet Wahlen und Statistik erforderlich geworden.

Die beigefügten Anlagen wurden angepasst.

Das Schuleinzugsgebiet umfasst im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):

a. GS Groß-Buchholzer-Kirchweg (siehe Anlage 1)

Die GS Groß-Buchholzer-Kirchweg wird um das Gebiet nördlich des Mittellandkanals entlastet (Fläche C in Anlage 1). Dieser Bereich wird dem Schulbezirk der GS Buchholz-Kleefeld II zugeordnet.

Das Gebiet wird durch folgende Straßenzüge definiert:

Von der Anschlussstelle Hannover-Misburg die Podbielskistraße entlang bis Noltemeyerbrücke, von dort dem Mittellandkanal folgenden in östlicher Richtung bis zum Messeschnellweg östliche Grenze Baublock 255006, dem Messeschnellweg folgend bis zur Anschlussstelle Hannover-Misburg.

b. GS Mühlenweg (siehe Anlage 2)

Die GS Mühlenweg wird durch folgende Straßenzüge entlastet, die zukünftig zum Schulbezirk der GS Buchholz-Kleefeld II (Arbeitstitel) gehören (Fläche G Anlage 2):

Von der Anschlussstelle Hannover-Misburg den Messeschnellweg entlang bis zum Mittellandkanal, dem Mittellandkanal folgend bis zur Schierholzstraße, dort weiter in östlicher Richtung bis zur Buchholzer Straße, dieser in nördlicher Richtung folgend bis zur Anschlussstelle Hannover-Misburg.

c. GS Pestalozzi-Grundschule (siehe Anlage 3)

Die GS Pestalozzi-Grundschule wird um das Gebiet östlich der Buchholzer Straße entlastet (Fläche H Anlage 3). Folgende Straßenzüge werden dem Schulbezirk der GS Buchholz-Kleefeld II zugeordnet:

Von der Anschlussstelle Hannover-Misburg in östlicher Richtung der Stadtbezirksgrenze folgend bis zum Lavendelweg östlich des Baublocks 255017, den Spielplatz umschließend, entlang der östlichen Grenze des Baublocks 503021,der Baublöcke 503033 und 503032 der Buchholzer Straße Richtung Norden folgend bis zur Schierholzstraße und dort bis zu Mittellandkanal.

d. GS Buchholz Kleefeld II (AT) (siehe Anlage 4)

Zusammengefasst definiert sich das Einzugsgebiet der GS Buchholz Kleefeld II wie folgt:

Von der Anschlussstelle Hannover-Misburg die Podbielskistraße entlang bis Noltemeyerbrücke, von dort dem Mittellandkanal folgenden in östlicher Richtung bis zur Schierholzstraße, dieser Folgende bis zur nördlichen Grenze Baublock 503003; dieser Grenze in südlicher Richtung folgen bis zur Straße Am Nordfeld immer entlang der westlichen Grenze des Baublocks 509001. Dann entlang Baublock: dann der östlichen Grenze der Baublöcke 503021 und 255017 folgend und 255013 bis Anschlussstelle Hannover-Misburg


2. Schülerbeförderung

Die Grundschule Buchholz-Kleefeld II zieht zum Schuljahr 2022/23 mit allen Schüler*innen zum neuen Standort Paracelsusweg um. Die beiden Schulstandorte liegen mehr als 2 Kilometer voneinander entfernt. Alle Schüler*innen die außerhalb des 2 km Radius wohnen, erhalten eine Beförderung zum Paracelsusweg.

Die Eltern in den betroffenen Bereichen werden im Frühjahr 2021 im Zuge der Anmeldungen zum Schuljahr 2022/23 schriftlich darüber informiert, dass es zu Veränderungen der Schulbezirke kommen kann.

Der Neuzuschnitt des Schulbezirks ist so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Auslastung der 3-zügigen GS Buchholz-Kleefeld II (AT) kommt. Die Erreichbarkeit des neuen Grundschulstandorts wird durch den ÖPNV sichergestellt.

3. Schulbezirkssatzung

Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.

Die Übergangsregelung für Geschwisterkinder wird in der Satzung wie folgt neu formuliert: „Bei Schulbezirksänderungen dürfen Kinder, die ein älteres Geschwisterkind auf der ehemals zuständigen Grundschule haben, diese Grundschule besuchen.“
40.11 
Hannover / 18.02.2021