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Bebauungsplan Nr. 236, 1. Änderung - Rückertstraße,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236, 1. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die planungsrechtliche Aufgabe des Spielplatzes führt zu keinen konkreten Auswirkungen auf bestimmte Gruppen der Gesellschaft, da dieser Spielplatz niemals tatsächlich ausgebaut worden ist. Eine Spielplatznutzung hat dort nicht stattgefunden. Die Bewohner des Gebietes haben bereits immer den Spielplatz an der Glocksee benutzt.
Die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück führt zu einer Stabilisierung und Abrundung der Wohnnutzung in dem Gebiet. Mögliche schlecht einsehbaren und unbeleuchteten Flächen sowie Nieschen verschwinden durch eine Bebauung. Dies trägt zu einer Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung bei.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Stadt hat eine Einnahme durch den Verkauf des ehemals städtischen Grundstückes erzielt.
Begründung des Antrages
Der Rat hat am 13.10.2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 236, 1. Änderung beschlossen. Während der öffentlichen Auslegung vom 27.10.2005 bis zum 28.11.2005 sind keine Anregungen eingegangen.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
Die Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.1 1
Hannover / 29.11.2005