Drucksache Nr. 2465/2008 N1:
Bebauungsplan Nr. 1293, 2. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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1. Neufassung
2465/2008 N1
4
 

Bebauungsplan Nr. 1293, 2. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1293, 2. Änderung im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch die Überplanung des Andreas-Hermes-Platzes ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Siehe hierzu auch die allgemeinen Ziele und Zwecke unter "Kosten für die Stadt".

Begründung des Antrages

Im Planbereich gelten zurzeit die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1293, der lediglich im östlichen Bereich in Verlängerung der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Weißekreuzstraße in einer Breite von 50 m ein Kerngebiet mit den Ausnutzungsziffern von 6 – 8 Geschossen, einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 3.0 festsetzt. Alle übrigen Flächen im vorgesehenen Geltungsbereich sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.

Planerisches Ziel ist es, eine angemessene Nachverdichtung an einem verkehrlich gut erschlossenen Standort vorzubereiten und gleichzeitig eine stadträumliche Aufwertung am Cityring durch qualitätvolle Hochbauvorhaben zu erreichen.
Da das geltende Planungsrecht eine solche Entwicklung nicht zulässt, muss der geltende Bebauungsplan geändert werden.

Mit der Änderung des Baugesetzbuches kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher beantragt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB.

Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst eine Gesamtfläche von ca. 6.600 m². Eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² kann deshalb nicht erreicht werden. Die anderen gesetzlichen Voraussetzungen nach § 13a BauGB liegen ebenfalls vor. Die Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ist nicht vorgesehen.

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 19.01.2009 der von der Verwaltung vorgelegten Drucksache mit den Zielen und Zwecken der Planung zum o.g. Bebauungsplan im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung zum Aufstellungsbeschluss mit 14 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.


Die Ziele und Zwecke hat er jedoch durch zwei Änderungsanträge wie folgt geändert:
  • Die Bebauung ist so vorzusehen, dass keine Freifläche mit Innenhofcharakter ohne direkte Sicht- und Wegebeziehung zur Lister Meile entsteht.
  • Der Erhalt des Brunnens soll im Architektenwettbewerb keine Bedingung darstellen. (s.Anlage 3, Punkt 2 des CDU - Bezirksratsantrages, einstimmig beschlossen)
  • Die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Sondergebietes werden für Wohnen und Freizeiteinrichtungen erweitert. (s.Anlage 4, SPD - Bezirksratsantrag, einstimmig beschlossen)

Die Verwaltung hat die Ziele und Zwecke entsprechend angepaßt und wird auf dieser Grundlage in Kürze die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.
61.11 
Hannover / 06.02.2009