Drucksache Nr. 2462/2018:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2462/2018
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor den Grundstücken Leo-Sympher-Promenade 62-66, Gemarkung Klein-Buchholz, Flur 13, Flurstück 12/310 tlw. entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1600 verkauft wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsehen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger durch Vertrag verpachtet.
Von vielen unmittelbar angrenzenden Anliegern wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.

Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Die Leo-Sympher-Promenade ist endausgebaut. Die hier betroffene Fläche ist bereits in die Vorgärten der Anlieger integriert. Zudem wird durch den Verkauf die einheitliche Flucht zu den Grundstücken Leo-Sympher-Promenade 60 abfallend angeglichen. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Das Planungsamt wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2.3
Hannover / 24.10.2018