Antrag Nr. 2462/2014:
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zu Drucksache Nr. 2135/2014 (Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2462/2014 (Originalvorlage)
2135/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zu Drucksache Nr. 2135/2014 (Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover)

Änderungsantrag zu beschließen:


Die Anlage 1 der Drucksache -Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover - wird wie folgt geändert:

1.b) Absatz 5 erhält folgende Fassung:

- "(5) der Fahrpreis beträgt 0,10€
a) für die Fahrleistung des ersten bis dritten Kilometers
aa) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere angefangene Wegstrecke von 47,62 m (=2,10€/km),
bb) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für jede weitere angefangenen Fahrstrecke von 45,45 m (= 2,20 €/km),

b) für die Fahrleistung mit Beginn des vierten Kilometers
aa) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 22. Uhr für jede weitere angefangene Wegstrecke von 52,63 m (= 1,90€/km),
bb) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für jede weitere angefangene Fahrstrecke von 50,00 m (= 2,00 €/km)."

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. zum lt. DS 2135/2014 bestellten Gutachten bis Ende 2015 zu berichten,

2. bei den zuständigen Behörden auf die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes hinzuwirken und Verstöße zu ahnden,

3. bei der Verwaltung eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner zu benennen, die Taxi-Fahrerinnen und -Fahrer kontaktieren können, sollten sie nicht angemessen bezahlt werden, und

4. zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover künftig an einen geeigneten Kostenindex gebunden werden können.

Begründung:

Bei der Anhörung zur DS 2135/2014 am 08.10.2014 im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung hat sich übereinstimmend gezeigt, dass die Stundenlöhne im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover werktags ca. bei 6,00 € liegen und der Anteil des Lohns an den Gesamtkosten im Taxigewerbe bei mindestens 50 Prozent liegt. Dies ist bedingt durch die Stand- und Wartezeiten in der Landeshauptstadt Hannover, die über denen des Umlandes liegen. Insofern sind auch unterschiedliche Taxitarife zwischen Stadt und Umland in der Region Hannover vertretbar.

Eine Erhöhung der Taxitarife um ca. 19 Prozent (Tag) bzw. 18 Prozent (Nacht) scheint daher angemessen zu sein.


Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender



Jens-Michael Emmelmann Oliver Förste
Stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender