Drucksache Nr. 2461/2006:
195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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2461/2006
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195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Wegfall des Schulstandortes wirkt sich insbesondere auf Kinder und deren Eltern aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung soll ein zusätzliches Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die 195. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die Nach- bzw. Wiedernutzung des durch Ratsbeschluss vom 07.07.2005 aufgegebenen Schulstandortes vorzubereiten. Aufgrund der städtebaulichen Lage wird das Entwicklungsziel "Wohnbaufläche" vorgeschlagen. In diesem Rahmen werden im weiteren Verfahren auch Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Nach- bzw. Umnutzung der Schulgebäude geprüft.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde vom 07.07. bis 15.08.2006 durchgeführt. Bedenken oder das weitere Planverfahren beeinflussende Hinweise wurden von den beteiligten Stellen nicht vorgebracht. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung bzw. in den vorläufigen Umweltbericht eingearbeitet, soweit sie der Regelungsebene des Flächennutzungsplanes entsprechen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegeben und ist zwischenzeitlich durch die Ergebnisse der Erfassung der Avifauna und des Fledermausvorkommens ergänzt (Abschnitt 5.2.1 der als Anlage 2 beigefügten Begründung).

Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 195. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.
61.15 
Hannover / 19.12.2006