Drucksache Nr. 2458/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Baugenehmigungen
in der Ratssitzung am 29.11.2018, TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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2458/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Baugenehmigungen
in der Ratssitzung am 29.11.2018, TOP 3.1.1.

Im Moment wird von hannoverschen Bürgerinnen und Bürgern vermehrt berichtet, dass private Bauanträge sehr lange benötigen, bis eine Genehmigung vorliegt. Auch für kleine Bauvorhaben, wie Fertiggaragen, ist zum Teil auch nach über sechs Monaten noch keine Baugenehmigung erteilt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie lange dauert es aktuell im Durchschnitt, bis eine Baugenehmigung erteilt wird?
2. Woran liegt es, nach Einschätzung der Verwaltung, dass die Erteilung von Bauanträgen im Moment sehr lange Zeiträume in Anspruch nimmt?
3. Welche Mittel werden aktuell ergriffen, um die Bearbeitung von Bauanträgen zu beschleunigen?


Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende

Text der Antwort


Vorbemerkungen

Zur Bestimmung einer durchschnittlichen Laufzeit von Baugenehmigungen wurden die Baugenehmigungen betrachtet, die im Zeitraum von einem Jahr, vom 15.11.2017 bis zum 15.11.2018, erteilt wurden.
Dem Umfang eines Bauantrags zugrunde liegen neben den für das Vorhaben einschlägigen baurechtlichen Vorgaben des öffentlichen Baurechts auch die Vorgaben aus der Verordnung über Bauvorlagen.
Die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen richtet sich nicht nur nach der Größe eines Bauvorhabens und der daraus resultierenden komplexen Betrachtung im Genehmigungsverfahren, sondern ist auch abhängig von der Vollständigkeit der zu prüfenden notwendigen Unterlagen.

Aus der Komplexität und Qualität der Bauanträge können sich im Prüfprozess von Bauanträgen Notwendigkeiten für die Ergänzung von Antragsunterlagen ergeben. In Abhängigkeit der Mitwirkung der Entwurfsverfasser zur Vervollständigung der Unterlagen kann sich die für den Entwurfsverfasser eingeräumte Frist zum Nachreichen der Unterlagen vergrößern.

Insofern trifft die Dauer des Zeitraums zwischen Eingang eines Bauantrages und der Genehmigung nur bedingt eine Aussage über die Bearbeitungszeit eines Antrages.
Durch die Nachreichung von Unterlagen, die erstellt und erneut eingereicht werden müssen,
wird die Bearbeitung am Bauantrag gehemmt, so dass für eine Statistik unterschieden werden muss zwischen Netto- und Bruttobearbeitungszeit.
Zur Beantwortung der Fragen haben wir uns auf die Nettoarbeitszeiten von Werktagen (durchschnittlich 62,6 Tage) bezogen, die Bruttoarbeitszeit (durchschnittlich 92,8 Tage) würde die Liegezeiten bis zur Vollständigkeit vom Eingang bis zur Genehmigung des Vorhabens beinhalten.


Dies vorausgeschickt, beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:


Frage 1: Wie lange dauert es aktuell im Durchschnitt, bis eine Baugenehmigung erteilt wird?

Unsere Auswertung hat ergeben, dass von den im o.g. Zeitraum erteilten Genehmigungen 16% in weniger als 30 Tagen genehmigt wurden, weitere 40% in maximal 60 Tagen zur Genehmigung gebracht wurden, wie weitere 24% in 90 Tagen.
Insgesamt gesehen werden 80% der Bauanträge innerhalb von 90 Tagen beschieden. (Die längste Bearbeitungsdauer betrug 197 Tage). Die restlichen 20% der bearbeiteten Bauanträge bis zur Genehmigung haben aufgrund ihrer Komplexität eine längere Laufzeit, z.B. können Planänderungen während des Prüfvorgangs Auswirkungen auf den Brandschutz oder die Statik haben, so dass die Genehmigungsunterlagen zeitaufwändig angepasst werden müssen. Darüber hinaus werden wesentliche Änderungen häufig unter demselben Aktenzeichen bearbeitet wodurch ebenfalls eine längere Laufzeit entstehen kann.

Frage 2: Woran liegt es, nach Einschätzung der Verwaltung, dass die Erteilung von Baugenehmigungen im Moment sehr lange Zeiträume in Anspruch nimmt?

Siehe Vorbemerkung

Die Anforderungen an die Bauvorlagen und die Komplexität der Bauanträge, die sich aus den Randbedingungen der gebauten Stadt und des Bauvorhabens selbst in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen ergeben, können das Genehmigungsverfahren maßgeblich beeinflussen.

Unserer Beobachtung nach hat in den letzten Jahren zudem eine Verschärfung der Bauvorschriften stattgefunden, was wiederum höhere Anforderungen an die Prüfung von Bauanträgen stellt.

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden haben neben der Bearbeitung von Bauanträgen weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen.

Die Untersuchung zur Stellenbemessung für die Bauordnung hat sich mit der Frage beschäftigt inwieweit die Bauordnung mit ausreichenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet ist.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die personelle Ausstattung nicht ausreichend ist.
Es wurde ein Defizit von 7 Stellen aufgezeigt um den anfallenden Arbeitsumfang in angemessener Zeit bewältigen zu können.

Weitere neue Aufgaben sind nach der Stellenbemessung in 2016 auf die Bauordnung zugekommen, wofür inzwischen eine weitere Stelle bewilligt worden ist.


Frage 3: Welche Mittel werden ergriffen, um die Bearbeitung von Bauanträgen zu beschleunigen?

In erster Linie hat die Stadt das Verfahren zur Personalgewinnung für den personellen Mehrbedarf eingeleitet.

Die in dem eingangs erwähnten ‚Ergebnisbericht der Organisationsuntersuchung in der Bauordnung‘ notierten Hinweise und Anregungen für Verbesserungen im Geschäftsprozess innerhalb der Bauordnung werden eingeleitet.