Drucksache Nr. 2457/2020:
Leitlinie zur Installation von Solaranlagen auf neu zu errichtenden Gebäuden in Hannover (kurz: Solar-Leitlinie)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2457/2020
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Leitlinie zur Installation von Solaranlagen auf neu zu errichtenden Gebäuden in Hannover (kurz: Solar-Leitlinie)

Antrag,

der Leitlinie zur Installation von Solaranlagen auf neu zu errichtenden Gebäuden in Hannover (kurz: Solar-Leitlinie) gemäß Anlage 1 zuzustimmen und diese zukünftig anzuwenden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Solar-Leitlinie beschreibt einen Prüfablauf zur Festlegung von solaren Anforderungen. Eine daraus resultierende, mögliche Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen betrifft alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.

Kostentabelle

Die Festsetzung von solaren Installationspflichten auf den Dächern neu zu errichtender Gebäude erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb möglich ist. Mit den Erlösen für die solare Energieerzeugung lässt sich über die Nutzungsdauer eine Kosteneinsparung im Vergleich zu einem Gebäude ohne Solaranlage erreichen.
Für öffentliche Neubauten der Landeshauptstadt Hannover besteht bei technischer Umsetzbarkeit bereits eine Solarpflicht, siehe Beschluss-Drucksache 2513/2018 N1.

Begründung des Antrages

Anlass
Die vorliegende Solar-Leitlinie wurde auf Grundlage des Antrages Nr. 0661/2019 „Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten“ erarbeitet.

Ziel
Zweck der Solar-Leitlinie ist, für neu zu errichtende Gebäude Solarpflichten zur Umsetzung von technisch, ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Solaranlagen festzulegen.

Anwendungsbereich
Die Vereinbarung von solaren Installationspflichten soll bevorzugt über vertragliche Regelungen (städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge, Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsverträge) sowie in Ausnahmefällen durch Festsetzungen in Angebots-Bebauungsplänen erfolgen. Vertragliche Regelungen stellen für die Vorgabe einer solaren Installationspflicht aufgrund des größeren rechtlichen Handlungsspielraums immer das zu bevorzugende Instrument dar. Bei Festsetzungen in Angebots-Bebauungsplänen ist neben der Voraussetzung der Durchführbarkeit und Angemessenheit auch eine städtebauliche Rechtfertigung erforderlich.

Umsetzung
Für die Festlegung solarer Installationspflichten wird eine Einzelfallprüfung in mehreren Arbeitsschritten vorgeschlagen, die die Prüfung der Dacheignung, die technische und wirtschaftliche Erschließbarkeit des Solarpotenzials sowie Flächenanforderungen durch Dachbegrünungen umfasst. Unter derzeitigen Randbedingungen ist davon auszugehen, dass im Neubau in der Mehrzahl der Projekte solare Installationspflichten vereinbart werden.
67.11 
Hannover / 27.10.2020