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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1264, 2. Änderung
-Tintengraben-, Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1264, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1264, 2. Änderung - Tintengraben hat vom 14.07.2022 bis zum 29.08.2022 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 26.04.2022 bis zum 27.05.2022 durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geprüft. Änderungen wurden in der Begründung in den Absätzen 4.2 Naturschutz und 4.4 Kampfmittel vorgenommen. Der Planentwurf wurde unverändert übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 15.09.2022