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Bewilligung von Theaterbeihilfen
Antrag,
zu beschließen:
Die Freien Theatergruppen Hannovers werden ab 2007 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirates in nachstehender Höhe gefördert.
I. Grundförderung für das Jahr 2007- und jährlich bis 2009
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 60.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 60.000 €
Commedia Futura 50.000 €
Figurentheater Filou Fox
Figurentheater Marmelok
Figurentheater Seiler
Als Zusammenschluss THEATRIO insgesamt 40.000 €
Theater an der Glocksee 35.000 €
Theater fensterzurstadt 30.000 €
Compagnie Fredeweß 20.000 €
295.000 €
II. Produktionsförderung 2007 (einmalig)
Theater fensterzurstadt 29.000 €
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 20.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 15.000 €
Commedia Futura 14.000 €
Theater an der Glocksee 14.000 €
M.R.Tanz (Fredeweß) 12.000 €
Theatrio 7.000 €
Ralf Jaroschinski 8.000 €
Büro für Wahrheit 6.300 €
Kulturfiliale 6.000 €
131.300 €
Die Zuwendungen werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2007 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und in gleich bleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet, auch wenn der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt ist.
Theatern, die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten quartalsweise ab Beginn des Jahres geleistet.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 426.300 Euro in 2007 stehen bei der HMK (Haushaltsmanagementkontierung) 3312.000-718000 im Haushaltsplan 2007 bereit.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Förderung wird von einem paritätisch besetzten Beirat (3 Damen, 3 Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt. Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Drucksache nicht berührt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 426.300,00 € | 3312.000-718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 426.300,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -426.300,00 € | |
Begründung des Antrages
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und am 03.07.2003 Änderungen dazu (Drucksache Nr. 1214/2003) beschlossen.
Bestandteil dieser Richtlinien ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber Kulturausschuss und Rat hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Mittel ab.
Die Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden eine Grund- und eine Produktionsförderung.
Die Grundförderung dient der Festigung einer in der Vergangenheit erfolgreichen Theaterarbeit im Sinne der Förderkriterien. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die vertraglich langfristigen fixen, institutionellen Kosten kalkulierbar abzusichern. Die Grundförderung wird in der Regel für drei Jahre auf der Basis eines Konzepts für diesen Zeitraum vergeben, aus dem die künstlerischen Ziele und die längerfristige Perspektive der Gruppe erkennbar werden. Voraussetzungen sind eine mindestens dreijährige Theaterarbeit in Hannover und mindestens vier professionelle Produktionen, die mit öffentlicher Resonanz in der Stadt aufgeführt wurden.
Die Produktionsförderung dient der Finanzierung einer Inszenierung und Aufführung, deren Beschreibung eine den Förderrichtlinien entsprechende Qualität erwarten lässt. Darüber hinaus kann auch die Wiederaufnahme oder Weiterentwicklung bereits aufgeführter Produktionen gefördert werden.
Die Produktionsförderung kann auch der Einstiegsförderung zur Unterstützung neuer Gruppen / Produktionsgemeinschaften dienen, ebenso wie der Förderung einzelner Produktionen von Gruppen, die zugleich Grundförderung erhalten. Die geförderte Produktion soll in Hannover in angemessener Vorstellungszahl aufgeführt werden.
Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügten Empfehlungen zur Förderung der Freien Theater vorgelegt. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt diesen Empfehlungen. Der Beirat hat am 01.11.2006 in dem als Anlage 2 beigefügten offenen Brief die Ratsmitglieder um eine Erhöhung der Mittel zur Förderung des Freien Theaters in Hannover gebeten. Da die Haushaltsplanberatungen erst im Januar stattfinden, der Beirat aber die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen an die Freien Theater nicht verzögern will, hat er in seinen Empfehlungen die bisherige Summe von 426.300 € als Grundlage genommen.
Dez. IV / 41.112
Hannover / 05.12.2006