Informationsdrucksache Nr. 2452/2025:
Entwicklungsvorhaben DeunerViertel - Verlängerung der ersten Projektphase bis 2028

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2452/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ratsversammlung
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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2452/2025
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Entwicklungsvorhaben DeunerViertel - Verlängerung der ersten Projektphase bis 2028

Die Landeshauptstadt Hannover und ExxonMobil, im Auftrag der Erdölraffinerie Deurag-Nerag GmbH („Deurag-Nerag“), haben im Februar 2024 ein gemeinsames Projekt zur Entwicklung eines ca. 90 Hektar großen Areals in Hannover-Misburg gestartet. Bezüglich der Grundlagen wird auf die öffentliche Informationsdrucksache Nr. 0218/2024 „Entwicklung des Deurag-Nerag-Geländes in Misburg-Anderten“ verwiesen.

In der ersten ursprünglich rund dreijährigen Phase (bis Ende 2026) des Projektes sollen alle für eine Entscheidung erforderlichen Informationen erarbeitet werden. Es wird eine umfassende Bestandsaufnahme u.a. zu den Themen Altlasten, Kampfmittel, Schall und Verkehr durchgeführt werden. Die Nachnutzungsplanung (Masterplanung) soll in Form eines kommunikativen Planungsprozesses erfolgen und als Grundlage für das weitere Vorgehen der Altlasten- und Kampfmittelsanierung dienen. Der Masterplanungsprozess ist im November 2025 gestartet. Im Fall einer positiven Entscheidung beider Projektpartner*innen kann im Anschluss eine ca. zehnjährige Sanierungsphase folgen. Das Projekt ist von einer besonderen Komplexität und Vielfältigkeit geprägt, u.a. durch die Beteiligung und Einbindung diverser städtischer Fachbereiche, der Region Hannover sowie mehrerer global operierender Gesellschafter der vom Projekt betroffenen Grundstücke.

Aufbauend auf der bisherigen nahezu zweijährigen Projektbearbeitung lässt sich feststellen, dass auf Basis der bislang erarbeiteten Grundlagen und der gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse des bisherigen Projektverlaufes sowie nach Vorliegen der Ergebnisse der Kartierung für den Arten-, Natur- und Biotopschutz (Ende 2025), die für die Erstellung der für eine Entscheidungsfindung erforderlichen Dokumente (u.a. Sanierungsplan und Kampfmittelräumkonzept) erarbeitet werden können. Außerdem können die für eine fundierte wirtschaftliche und rechtliche Risikobewertung (u. a. Kosten, spätere Haftung- und/oder Regressansprüche durch Dritte) und die für die vertraglichen Grundlagen noch erforderlichen umfangreichen weiteren Altlasten- und Kampfmitteluntersuchungen des Geländes in mehreren, aufeinander aufbauenden Schritten systematisch und zielführend durchgeführt werden.

Erste technische Untersuchungen sind im 1. Quartal 2026 geplant. Der überwiegende Teil der Untersuchungen wird nach aktueller, an den Projektverlauf und dessen Erkenntnisse angepasster Terminplanung erst in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen. Auf Grundlage aller Untersuchungsergebnisse und der engen Abstimmungen mit den städtebaulichen Planungen wird voraussichtlich in 2028 ein Sanierungsplanentwurf mit einem integrierten, ebenfalls in 2028 zu erstellendem Kampfmittelräumkonzept und einem Bodenmanagementkonzept, für die entwickelte Vorzugsvariante erstellt werden und zwischen den Projektbeteiligten und den zuständigen Behörden abgestimmt vorliegen.

Sämtliche neuen Erkenntnisse und Daten werden sukzessive in das für das DeunerViertel-Projekt im Aufbau befindliche GIS-Projekt eingepflegt, das wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Planungen und Entscheidungen im Projektverlauf und für die Sanierungsplanung sein wird.

Parallel müssen verschiedene weitere Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine Sanierung und Entwicklung des Geländes wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Dazu gehören u. a. die Initiierung (und ggf. bereits Gründung) einer Entwicklungsgesellschaft, einer Projektentwicklungsgesellschaft oder eines anderen geeigneten Entwicklungsmodells. Weiterhin müssen gezielt geeignete Fördermitteltöpfe eruiert werden und die Implementierung eines Risikomanagements erfolgen. Zentral ist außerdem die Klärung aller rechtlichen und darüber hinaus erforderlichen Grundlagen für fundierte Vertragsausgestaltungen (immer in Anlehnung an den jeweiligen Erkenntnisgewinn). Die weitere Projektbearbeitung (Projektphase 2), steht unter dem Vorbehalt, dass eine für die LHH und für die Deurag-Nerag rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Lösung zur Risiko- und Haftungsverteilung erzielt wird; hierzu besteht noch Abstimmungsbedarf bzw. müssen noch die erforderlichen Erkenntnisse gewonnen werden.

Es besteht zwischen beiden Parteien Einigkeit, dass bislang eine fundierte und gemeinsam abgestimmte Grundlage geschaffen wurde und gute Chancen bestehen, um die Flächenentwicklung vorzubereiten und zur Umsetzung zu bringen. Hierfür sind aber noch umfangreiche und zeitintensive Untersuchungen und Planungen erforderlich, die nicht in der bisher festgelegten Laufzeit der ersten Projektphase abgeschlossen werden können. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen und Planungen sind jedoch, insbesondere zur Abschätzung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken für die LHH und für die Deurag-Nerag, zwingend erforderlich, um am Ende der Phase 1 eine Entscheidung hinsichtlich des „ob“ und über die Rahmenbedingungen der Initiierung weiterer Projektphasen zu treffen und das große Potenzial der Fläche in Zukunft heben zu können.

Zur Gewährleistung einer umfassenden Bearbeitung aller Teilaufgaben und -prozesse und zur Erlangung möglichst belastbarer Ergebnisse ist aufgrund der hohen Komplexität des Gesamtprojektes eine Verlängerung der ersten Projektphase bis Ende 2028 notwendig.

Eventuell notwendige Anpassungen können nach jetzigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, da die technischen Untersuchungen in Hinblick auf die Altlasten und Kampfmittel sukzessive erfolgen werden, um in aufeinander aufbauenden Schritten zielführend ausreichende Erkenntnisse zu gewinnen. Daher geht die Verwaltung aktuell von einer Entscheidungsvorlage Ende 2028 aus.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Verlängerung der Projektphase 1 zur Prüfung einer Entwicklung des Deurag-Nerag-Geländes in Misburg-Anderten werden keine geschlechterspezifischen Benachteiligungen erwartet. Die Schaffung weiterer Flächen für Wohnen und Gewerbe kommt allen Geschlechtern gleichermaßen zugute.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der zeitgleich ins Verfahren gegebenen vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt.

23.1 
Hannover / Nov 20, 2025