Antrag Nr. 2452/2024:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Moratorium für den westlichen Abschnitt des Südschnellweges

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2452/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Moratorium für den westlichen Abschnitt des Südschnellweges

Antrag,

zu beschließen:

Veränderte Verkehrsentwicklung, neue Zielvorgaben durch den Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover, Neuberechnungen des Hochwasserschutzes und verstärkte Anforderungen an Klimafolgenanpassung fordern eine Neubewertung des westlichen Streckenabschnittes des Südschnellweges durch die Leinemasch.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover appelliert daher an den Verkehrsminister des Landes Niedersachsen, Olaf Lies, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) anzuweisen, die Umsetzung des bestehenden Planfeststellungsverfahrens für den westlichen Bauabschnitt des Südschnellweges zu unterbrechen. Damit verbunden ist ein Rodungsstopp und der Stopp von Auftragsvergaben. Dieses Moratorium für den Ausbau des westlichen Südschnellweges durch die Leinemasch soll das Planungsziel verfolgen, den westlichen Südschnellweg im Bestand zu sanieren und die geplanten Standstreifen durch Haltebuchten zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Region Hannover und der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bis zur Beendigung des Moratoriums die Zielvorgaben für das Planfeststellungsverfahren für den westlichen Bauabschnitt des Südschnellweges zu überprüfen:


  • Die Verkehrserwartung unter Einbeziehung des Verkehrsentwicklungsplan „Aktionsprogramm Verkehrswende“ (VEP 2035+) der Region Hannover,
  • die Infrastrukturerwartung,
  • den Hochwasserschutz und
  • die Klimafolgenanpassung.

Begründung


Die jüngste Verkehrserhebung des Bundes hat für den Südschnellweg eine Verkehrsbelastung von 42.600 Fahrzeugen ermittelt. Mit einer Reduzierung, wie sie der Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover vorsieht, sinkt die Frequenz unter 30.000 Fahrzeuge. Mit unter 30.000 Fahrzeugen fällt der Südschnellweg unter die Richtlinien einer vierspurigen Stadtstraße und benötigt die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Planungsleitlinien und Zielprognosen nicht mehr.

Prognosen waren 2018 von einer Verkehrszunahme von 30 Prozent bis 2030 für den westlichen Abschnitt des Südschnellweges ausgegangen. Statt 42.600 Fahrzeugen wurden 54.000 Fahrzeugen prognostiziert. Heute, sechs Jahre nach der Verkehrsprognose, zeigt sich, dass zwar die Anzahl der privaten PKW zunimmt, nicht aber die gefahrenen Kilometer. Seit 2019 ist laut Kraftfahrbundesamt die Jahresfahrleistung von PKW kontinuierlich zurückgegangen (https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftverkehr/VerkehrKilometer/vk_inlaenderfahrleistung/2023/2023_vk_kurzbericht.html ).

Eine Neubewertung der Verkehrsprognosen für den Südschnellweg unter Abgleich mit der Zielvorstellung des Verkehrsentwicklungsplanes „Aktionsprogramm Verkehrswende“ (VEP 2035+) der Region Hannover ist daher dringend erforderlich. Sieht doch der 2023 aufgestellte Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover eine Halbierung der mit motorisiertem Individualverkehr zurückgelegten Strecken um 50 Prozent bis 2035 als Voraussetzung für eine funktionierende Verkehrsentwicklung und für Klimaschutz in der Region Hannover vor.

Auch zeigt sich, dass die Anschlussstellen in Ricklingen und die Weiterführung des Schnellweges durch Wohngebiete in Ricklingen und Linden eine Kapazitätszunahme dauerhaft nicht zulassen.

Ein Moratorium für einen Stopp der Planungen und Rodungen zum Ausbau des westlichen Streckenabschnittes des Südschnellweges durch die Leinemasch sollte daher der erste Schritt für eine Planungsänderung mit dem Ziel sein, den westlichen Südschnellweg im Bestand zu sanieren und die geplanten Standstreifen durch Haltebuchten zu ersetzen. Eine solche Planungsänderung böte folgende Vorteile für Stadt, Region und Land:





  • eine schnellere Bauzeit und damit geringere Verkehrsbehinderungen,
  • geringere Baukosten,
  • weniger Versiegelung,
  • mehr Versickerungsflächen zum Hochwasserschutz,
  • ein Erhalt des Ricklinger Waldes,
  • keine Gewässerverlegung (Ihme),
  • ein Erhalt von Kleingärten in Ricklingen und
  • der Erhalt des Vermehrungsgartens.

Die Umsetzung der Baumaßnahmen des östlichen Südschnellweges wären von einem Moratorium für den westlichen Abschnitt des Südschnellweges nicht betroffen. Das für die Stadtentwicklung notwendige Tunnelbauvorhaben unter der Hildesheimer Straße kann zügig fortgesetzt werden. Auch die erforderlichen Brückenneubauten schadhafter Bestandsbrücken sind davon nicht betroffen. Die Brückenbauwerke müssen auch nicht zusätzlich erhöht werden, da die derzeitigen Brückenunterkanten bereits über einem Meter oberhalb des prognostizierten Jahrhunderthochwassers liegen, so dass auch im Fall eines "100jährigen Hochwassers" der Durchfluss gewährt bleibt und eine Erhöhung und damit zusätzliche Verbreiterung des Dammes lediglich für die auch anders zu bewerkstelligende Unterbringung von Aushub, nicht aber zur Vorbeugung von Hochwasserschäden notwendig ist.

Dr. Elisabeth Clausen Muradian/Dr. Daniel Gardemin

Fraktionsvorsitz